„Ich hab von allem ein bisschen was“, sagt Alma Greger beim Rundgang durch ihr Geschäft in der Dillinger Altstadt und lacht: Grüne Funktionshemden, Anglerbedarf, Netze, Gummistiefel und Billardqueues stehen im Laden. Zig Messer liegen in der Vitrine, Steinschleudern und Pfefferspray befinden sich hinterm Verkaufstresen. An der Wand hängen Rollen für Angelruten und bunte Dartpfeile mit unterschiedlichem Gewicht. Und dann steht da noch ein gewaltiges Maschinengewehr im Regal.
„Das ist ein Nachbau, eine Heckler und Koch H416C, ein Nachbau“, erklärt die gebürtige Bergheimerin gelassen. Jugendliche ab 14 Jahre können damit auf Privatgrund Plastikkugeln abschießen. Entweder elektrisch mit Akku oder mit Federdruck.
Scharfe Waffen gibt es nicht mehr
Die quirlige Frau kennt sich mit dem Waffenrecht aus, seit ihr Ehemann, gelernter Büchsenmacher und Waffenfachhändler, im Mai vor fünf Jahren gestorben ist. Um den Laden halten zu können, musste Alma Greger eine Waffenhandelslizenz machen. „Ich war die einzige Frau – wenn ich das gewusst hätte“, erzählt sie. Heute kann sie beim Erzählen lachen, doch damals ging es schlicht um ihre Existenz. Zur Vorbereitung wälzte sie Fachliteratur und schaute sich im Internet verschiedene Videos an. „Und geflucht habe ich. Da hatte ich jahrelang einen Meister in der Werkstatt sitzen – und hab nie etwas gefragt.“ Alma Greger bestand die Prüfung. Bei einer Durchfallquote von 70 Prozent kann man ihren Stolz drauf verstehen. Das Geschäft zu übernehmen sei nicht leicht gewesen, angesichts der Konkurrenz im Internet und überall. Umso dankbarer ist die umtriebige Frau dafür, wie sich alles entwickelt hat.
Seit dem Tod ihres Mannes verkauft Greger nur noch freie Waffen. „Die Schützen- und Luftgewehre, die ich verkaufe, sind ohne Pressluft, sondern mit einem Knicklauf. Manche Kunden schießen damit in ihrem Garten. Aber die Munition darf das Grundstück nicht verlassen.“ Die Kugeln fliegen bis zu 250 Meter weit.
Auch Frauen kaufen sich solche Waffen
Auch Signal- und Schreckschusswaffen stehen in einer Vitrine. Jeder Erwachsene kann sich eine kaufen und mit nach Hause nehmen. „Aber wenn Sie sie in die Handtasche stecken wollen, brauchen Sie einen sogenannten kleinen Waffenschein. Damit Sie die Waffe mit sich führen dürfen“, erklärt Greger. Und betont explizit, dass man die Waffe außerhalb des Grundstücks nur aus Notwehr verwenden darf. Jeder Käufer wird darüber informiert und unterschreibt, dass er die Hinweise erhalten hat. So kann Greger nicht nur den Kauf dokumentieren, sondern auch die Belehrung. Verhält sich ein Käufer hinterher falsch, kann die Geschäftsführerin das belegen. „Ein Großteil meiner Kunden sind Männer, aber auch Frauen kaufen sich solche Waffen“, erzählt Greger, „zum Selbstschutz und für Silvester.“ Denn mit einer Walther Umarex zum Beispiel kann man pyrotechnische Munition abschießen (Agent James Bond hat auch eine Walther – aber eine PPK - Unterwasserauto und Abwehrseife: Diese Bond-Gadgets gibt es wirklich). Eine ganze Wand mit verschiedenen Raketen bietet Alma Greger.
Eine Walter mit Gold verziertem Schlitten
Am 27. Dezember startete der Verkauf. Für den besonders edlen Abschuss gibt es derzeit sogar eine mit 24 Karat Gold verzierte Walther Umarex im Schaufenster. „So eine hat gerade erst ein Mann seiner Frau gekauft“, erzählt Greger. Dann zeigt sie die verschiedenen Patronen, darunter auch welche mit Pfefferfüllung. Für die Böller ist ein Einzel- oder Fünferaufsatz notwendig – und ein Magazin voller Platzpatronen. Die treiben die Rakete dann aus der Waffe heraus.
Im Sommer sei vor allem das Fischereiangebot im Laden beliebt. Und wenn, so wie jetzt gerade, eine Dart-WM ist, dann ziehe auch der Bereich „phänomenal“ an. So kommt Greger über die Runden. „Fünf Jahre lang mache ich das jetzt schon. Man muss zufrieden sein“, sagt sie nachdenklich. Immer hätte das Geschäft gereicht, Arbeit gibt’s genug und der Kundenkontakt macht ihr Spaß. Genügend Zeit für Cockerspaniel Cleo hat die Chefin auch, das sei optimal. Fast. Denn da ist noch „Almas Traum“: Dass eines Tages ein Büchsenmacher auftaucht, und das Geschäft übernimmt. Schießstand und Werkstatt gibt es ja auch noch. Nur zu bald muss sich der Traum nicht erfüllen. „Man ist ja mit allem so verwachsen, man hängt daran.“
Daten und Fakten rund um Waffenbesitz, -abgabe und Co.
- Kleiner Waffenschein: Er ist für das Führen von Signalwaffen vorgeschrieben. Das betrifft das Mitführen einer Waffe in geladenem und zugriffsbereitem Zustand außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Grundstücks oder der eigenen Geschäftsräume. Unter Vorlage des Altersnachweises von 18 Jahren kann man so eine Waffe frei erwerben und zum Beispiel für den Silvesterspaß nutzen. Nur, wenn man die Waffe außerhalb von Wohnung, Grundstück oder Geschäftsräumen zum Selbstschutz mitführen will, braucht man den Kleinen Waffenschein. Den gibt es auf Anfrage beim Landratsamt.
- Die letzte Waffenamnestie: Die Waffenamnestie galt vom 6. Juli 2017 bis 1. Juli 2018. In diesem Zeitraum wurden 19 unerlaubt besessene Langwaffen und 23 unerlaubt besessene Kurzwaffen beim Landratsamt Dillingen abgegeben. Im selben Zeitraum wurden dem Landratsamt Dillingen außerdem 86 legal besessene Langwaffen und 74 erlaubt besessene Kurzwaffen abgegeben. Unter diesen Schusswaffen waren keine besonderen bzw. auffälligen Waffen.
- Abgabe von Waffen: Legal besessene Waffen sowie Munition können nach vorheriger Terminvereinbarung und nach Abgabe einer schriftlichen Verzichtserklärung bei der Waffenbehörde kostenlos und ohne Entschädigung abgegeben werden. Sie werden dann im Landeskriminalamt München vernichtet.
- Der Fund von Schusswaffen oder Munition muss unverzüglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Wird bei der Polizei der Fund einer Waffe oder Munition gemeldet, sollte bereits aus Sicherheitsgründen in jedem Fall mit dem Finder eine Abholung durch die Polizei vereinbart werden. Der Finder ist grundsätzlich nicht zum Transport von Waffen oder Munition zur Polizei oder zur Waffenbehörde berechtigt. Gleiches gilt bei illegal besessenen Waffen.
- Verkauf von verplombten Waffen auf Trödelmarkt:
- Das Landratsamt Dillingen geht davon aus, dass es sich bei den angebotenen verplombten Waffen auf dem Trödelmarkt um sogenannte unbrauchbar gemachte bzw. deaktivierte Schusswaffen handelte. Dekorationswaffen (Deko-Waffen) sind entsprechend gesetzlicher Vorgaben fachmännisch dauerhaft unbrauchbar gemachte ehemals scharfe Schusswaffen.
- Schusswaffen gelten als unbrauchbar, wenn sie aufgrund einer EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung auf Dauer bzw. endgültig unbrauchbar gemacht wurden und eine Reaktivierung der Feuerwaffe nicht mehr möglich ist. Jede unbrauchbar gemachte Schusswaffe muss zudem dem jeweils zuständigen Beschussamt binnen zwei Wochen zur Prüfung und Einzelzulassung vorgelegt werden. Deaktivierte Feuerwaffen sind grundsätzlich auf dem Rahmen gekennzeichnet.
- Unbrauchbar gemachte Schusswaffen gelten nach dem Waffenrecht als Anscheinswaffen. Das Führen derartiger Anscheinswaffen ist verboten. Das gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.
- Das Anbieten von nicht nach vorgenannten Kriterien dauerhaft unbrauchbar gemachten Waffen auf Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich verboten. Der Erwerb und der Besitz wären strafbar. Bei Zweifeln empfiehlt sich vor dem Erwerb die Zuziehung eines Waffensachverständigen. (corh, pm)
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