Essen to go erfreut sich heute einer großen Beliebtheit. Das verursacht aber auch eine große Menge an Verpackungsmüll. Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants EU-weit dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu ihren Einwegbehältern anzubieten. Eine Ausnahmeregelung gibt es für kleinere Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern. Bei der Mehrwegpflicht handelt es sich um eine Angebotspflicht, Einwegverpackungen dürfen weiterhin ausgegeben werden. Die Gastronomen können entweder selbst Mehrwegbehältnisse anschaffen, die die Kunden dann zurückgeben, oder sie greifen auf ein bestehendes Mehrwegsystem zurück.
Dillingen