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Bundesstraße 16: B16-Ausbau: Auf einem Abschnitt dürfen Traktoren fahren

Bundesstraße 16

B16-Ausbau: Auf einem Abschnitt dürfen Traktoren fahren

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    Auf der B16 zwischen Gundelfingen und Günzburg dürfen auch künftig Traktoren fahren.
    Auf der B16 zwischen Gundelfingen und Günzburg dürfen auch künftig Traktoren fahren. Foto: Erich Herrmann (Archivfoto)

    Es kommt Bewegung in einen der Streitpunkte rund um den Ausbau der B16 von Günzburg bis Lauingen. Sollen Landwirte mit schwerem Gerät nach der Verbreiterung auf der Straße fahren dürfen oder nicht?

    Bauernverband und Kommunen fordern, dass Traktoren die Straße weiterhin nutzen können. Die Bauern befürchten Umwege und betonen, dass sie selbst die für den Ausbau nötigen Flächen bereitstellen sollen (Die Bauern und ihr Problem mit dem B16-Ausbau). Die Kommunen fürchten, dass der landwirtschaftliche Verkehr sonst durch das Stadtgebiet ausweichen muss.

    Andererseits ist das Ziel der Erweiterung eine möglichst leistungsfähige Bundesstraßenverbindung zwischen Günzburg und Donauwörth – und die wäre durch langsame Traktoren beeinträchtigt. Das spräche wiederum dafür, die Bundesstraße zur Kraftfahrstraße zu widmen und somit Fahrzeuge auszuschließen, die nicht mindestens 60 Stundenkilometer erreichen können.

    B16 zwischen Günzburg und Peterswörth wird keine Kraftfahrstraße

    Für den Planungsabschnitt zwischen Günzburg und Gundelfingen gibt es nun eine Entscheidung. Der Höchstädter Stimmkreisabgeordneter Georg Winter berichtet von den vielen Gesprächen, die in den vergangenen Monaten geführt wurden, unter anderem unter Beteiligung des bayerischen Verkehrsministers Hans Reichhart. „Ergebnis der Besprechung war, dass im Planungsabschnitt 1 auf eine Widmung als Kraftfahrstraße komplett verzichtet wird“, erklärt Winter nun in einer Pressemitteilung. Planungsabschnitt 1 reicht von Günzburg bis zur Anschlussstelle Peterswörth.

    Mögliche Änderungen für die Zukunft mitdenken

    Zu dieser Entscheidung sei es gekommen, weil es in diesem Bereich kein begleitendes Verkehrswegenetz gebe, auf das die Landwirte ausweichen könnten. Deswegen war eine „zweckmäßige und vernünftige Abwicklung des landwirtschaftlichen Verkehrs zwischen Günzburg und Gundelfingen ohne Benutzung der B 16 nicht gewährleistet“, heißt es in der Mitteilung. Der Bauernverband hatte wegen des Konflikts gar einen kompletten Planungsstopp für den Abschnitt gefordert. Ein zusätzliches Wegenetz zu bauen, auf das die Landwirte ausweichen können, wäre extrem aufwendig und würde viel Fläche benötigen, heißt es in der Mitteilung weiter. „Aus diesem Grunde hat man sich darauf verständigt, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge die B16 in diesem Bereich weiterhin ohne Einschränkungen nutzen können.“

    Winter erklärt, dass man mögliche Änderungen mitdenke, für den Fall, dass es in Zukunft wieder Pläne gebe, die B16 in diesem Bereich zur Kraftfahrstraße zu widmen. Man wolle Brücken, die über die B16 gebaut werden, so breit konstruieren, dass ein begleitender landwirtschaftlicher Weg neben der Bundesstraße hindurch passen würde. „Wenn in zehn Jahren eine Änderung kommt, müssen wir die Brücken nicht wieder abreißen.“ Aktuell überquert der landwirtschaftliche Verkehr dort ebenerdig die Fahrbahn – bei einer dreispurigen Straße keine sichere Option.

    Planungsabschnitte bei Gundelfingen und Lauingen neu gegliedert

    So sind die Planungsabschnitte zwischen Günzburg und Lauingen nun eingeteilt.
    So sind die Planungsabschnitte zwischen Günzburg und Lauingen nun eingeteilt. Foto: Büro Winter

    Neuigkeiten gibt es außerdem bei den weiteren Abschnitten des B-16-Ausbaus. Nachdem es gegen die Vorschläge für den Teilabschnitt zwischen Gundelfingen und Lauingen rund 200 Einwendungen gegeben hat, wurde das Planfeststellungsverfahren eingestellt (B-16-Ausbau: Jetzt wird neu geplant). Die Abschnitte sollten neu gegliedert werden, sodass die Städte Gundelfingen und Lauingen einzeln betrachtet werden. Durch diese städtebezogene Planung müssen die Planer nicht jedes Detail immer mit zwei Kommunen gleichzeitig besprechen, die Städte hoffen auf ganzheitliche Konzepte auf ihrem jeweiligen Gebiet. Winter erklärt, wie die neue Aufteilung aussieht: Von Günzburg bis Lauingen gibt es nun sechs Planungsabschnitte. Unverändert bleiben Abschnitt 1 von Günzburg bis zu Anschlussstelle Peterswörth, Abschnitt 2, der die Anschlussstelle Peterswörth selbst umfasst, sowie Abschnitt 3 von dort bis zur B492. Abschnitt 4 ist nun kürzer als bisher und reicht von der B492 bis nach Echenbrunn/Faimingen. Dort, an der Grenze zwischen Gundelfingen und Lauingen, beginnt Abschnitt 5, der bis zur Anschlussstelle Lauingen West führt. Der letzte Teilbereich 6 reicht von dort bis zur Anschlussstelle Lauingen Ost.

    Alle weiteren Überlegungen würden „selbstverständlich mit den jeweiligen Kommunen, dem Bauernverband und sonstigen Betroffenen abgestimmt“, erklärt Winter. Er sagt: „Das müssen wir jetzt Abschnitt für Abschnitt besprechen.“ (mit pm)

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