Die Frage, über die die Lauinger Bürger am Sonntag, 1. März, abstimmen müssen, kommt kompliziert daher. Sie umfasst stolze elf Zeilen in unserer Zeitung:
„Sind Sie dafür, dass der zustimmende Beschluss zu den Nutzungsvorschlägen der Hahn-Gruppe – Hahn Fonds Invest GmbH zur Entwicklung der von dieser erworbenen Grundstücke im Bereich des Gewerbegebiets ‚Dillinger Straße-Nord‘ aufgehoben und das daraus resultierende Bebauungsplanverfahren zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums eingestellt wird?“
Beim Bürgerentscheid in Lauingen gibt es ein Quorum
Für die Bürger heißt das konkret: Wer für den Bau des Einkaufszentrums ist, stimmt mit „Nein“. Wer dagegen ist, kreuzt „Ja“ an.
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Am Ende entscheidet aber nicht allein die Mehrheit. Damit der Bürgerentscheid gültig ist, muss ein Quorum erfüllt sein: Die Mehrheit der Stimmen muss mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten betragen. In Lauingen dürfen rund 8500 Menschen beim
Für alle Briefwähler gilt übrigens: Bis Freitag vor der Abstimmung, also bis zum 28. Februar, können die Unterlagen beantragt werden. In Ausnahmefällen geht das auch noch bis zum Abstimmungstag um 15 Uhr.
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