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Blindheim: Ulmensterben in Blindheim: Es gibt doch ein rechtliches Nachspiel

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Ulmensterben in Blindheim: Es gibt doch ein rechtliches Nachspiel

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    In Blindheim wurden sechs alte Ulmen umgesägt. Wie sich jetzt herausstellte, hätte es dafür eine Genehmigung gebraucht.
    In Blindheim wurden sechs alte Ulmen umgesägt. Wie sich jetzt herausstellte, hätte es dafür eine Genehmigung gebraucht. Foto: Herbert Leser (Symbol)

    Die Diskussion um die Ulmen, die in Blindheim auf einem Privatgrundstück gefällt worden sind, hört nicht auf. Und die Fakten haben sich geändert. Wie berichtet, haben die Recherchen der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Dillingen ergeben, dass die Aktion des Eigentümers ein Eingriff in die Natur gewesen sei, der – so formulierte es die zuständige Juristin Christa Marx –, vermeidbar gewesen wäre. Aber: „Die Ulmen standen im Außenbereich, die Gemeinde hat keine Baumschutzsatzung, es ist dort kein Biotop und es handelte sich auch nicht um Einzelbaumdenkmäler“, sagte Marx vergangene Woche nach den internen Recherchen. Mit dem Ergebnis, dass das Fällen der Ulmen für den Verursacher wohl keinerlei Folgen haben könnte.

    Der Bund Naturschutz hat recherchiert

    Doch das Blatt hat sich komplett gewendet – weil Mitglieder des Bund Naturschutz (BN) ebenfalls recherchiert haben. Mit dem Ergebnis: Die Ulmen hätten nicht gefällt werden dürfen. Dieter Leippert vom BN und wohnhaft in Unterglauheim hat die gefällten Bäume vor Ort selbst angeschaut und sagt: „Die Bäume haben nicht so ausgeschaut, als wären sie krank gewesen.“ Ein Luftbild, das die Situation rund um das Grundstück in der Nähe des Blindheimer Bahnhofs von oben zeigt, mache laut Leippert aus Sicht des BN „zweifelsfrei ersichtlich, dass die gefällten Ulmen Bestandteil des geschützten Biotopes 7329-0062 ‚Gehölze um den Blindheimer Bahnhof‘ sind.“

    Landratsamt Dillingen: "Ein Versehen"

    Und Leippert und der Bund Naturschutz haben recht, wie Juristin Christa Marx am Montag auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt. Sie sagt: „Es ist tatsächlich so. Wir haben übersehen, dass die Ulmen Teil des Gehölzes sind. Es war unser Versehen.“ Die Untere Naturschutzbehörde sei deshalb erneut vor Ort in Blindheim gewesen. So sei nun auch klar, dass es sogar sechs Ulmen waren, die ohne Genehmigung gefällt worden seien. Laut Marx gibt es eine Biotopkartierung, die auch die „hohe Baumhecke mit lockerem Strauchschnitt“ umfasst. Als Baumart werde unter anderem die Ulme genannt. „Deswegen werden wir nun wegen Eingriffs in Natur und Landschaft gegen den Eigentümer ermitteln. Es wird von uns ein Anhörungsschreiben wegen einer Ordnungswidrigkeit verschickt. Der Eigentümer bekommt dann Gelegenheit, sich zu melden“, erklärt Christa Marx.

    Eine Ordnungswidrigkeit

    Dass die Bäume absichtlich gefällt und damit Natur mutwillig zerstört worden sei, so weit wolle Dieter Leippert nicht gehen. Er vermutet, dass diese Aktion aus Unachtsamkeit passiert sei. „Ich kenne aber nicht den Hintergrund“, sagt er.

    Es ändere auch nichts an der Tatsache, dass die Ulmen schützenswert gewesen wären. „Es ist ein Heckenzug und Hecken gelten als schützender Landschaftsbestandteil. Für bestimmte Tierarten sind sie von großer Bedeutung“, sagt der Fachmann. Dazu zählen unter anderem die Fledermäuse. Laut Leippert haben ältere Ulmen Aushöhlungen und Baumrindabspaltungen – „die Wohnungen der Fledermäuse“.

    Der Bund Naturschutz kritisiert in diesem Zusammenhang die generelle Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Dillingen. Leippert sagt: „Nach unserer Auffassung geht die UNB derzeit sehr leichtfertig mit Ausnahmegenehmigungen für geschützte Bereiche um. Wir sind der Meinung, dass es oftmals zu freizügig gehandhabt wird.“

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