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Blindheim: Supermarkt in Blindheim: Jetzt haben die Bürger die Wahl

Blindheim

Supermarkt in Blindheim: Jetzt haben die Bürger die Wahl

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    „Ich denke nicht, dass das Bürgerbegehren bei den Leuten durchgeht.“Die Gemeinde Blindheim diskutiert über einen möglichen Supermarkt.
    „Ich denke nicht, dass das Bürgerbegehren bei den Leuten durchgeht.“Die Gemeinde Blindheim diskutiert über einen möglichen Supermarkt. Foto: Rogler

    Im Blindheimer Gewerbegebiet „An der Bahn“ sehen die Freien Wähler BUW einen Supermarkt zur Nahversorgung. Dieser könne dann möglicherweise auch ausgeweitet werden, beispielsweise könne sich ein Bäcker, ein Metzger oder eine Tankstelle dazugesellen. Da mit über 400 Unterschriften genug Stimmen für das Quorum zusammenkamen (wir berichteten), wurde am Donnerstagabend das eingereichte Bürgerbegehren vom Gemeinderat diskutiert.

    Auch Achim Oelkuch von der Stadtverwaltung Höchstädt wohnte dem Geschehen bei, um den Ratsmitgliedern beim Thema Zulässigkeit helfen zu können. Würde diese gewährt werden, so müsse die endgültige Entscheidung dazu innerhalb von drei Monaten gefällt werden. Einschätzungen seien von drei verschiedenen juristischen Stellen eingeholt worden, ebenso viele Meinungen hätte es gegeben, wie Oelkuch dem Blindheimer Gremium erklärte.

    War die Fragestellung richtig?

    So sei nach der Auffassung des Landratsamtes Dillingen der Gemeinderat für die Entscheidung zuständig, während der Gemeindetag am Begehren nichts beanstandet hätte. Die dritte juristische Stelle meinte wiederum, die Fragestellung sei nicht ausreichend genau. „Ich finde es nicht gut, dass wir im Rat als juristische Laien über die Zulässigkeit entscheiden sollen“, erklärte Blindheims Bürgermeister Jürgen Frank den Ratsmitgliedern und zahlreich anwesenden Bürgern seiner Gemeinde. Er erklärte zudem: „Ich denke nicht, dass das Bürgerbegehren bei den Leuten durchgeht.“ Seiner Einschätzung nach hätten viele ihre Unterschriften abgegeben, ohne genau zu wissen, was kommen soll.

    Er stellte zudem klar, dass er zwar für einen Supermarkt in Blindheim wäre, ihn jedoch nicht am durch das Begehren geforderten Grundstück sähe, sondern auf der anderen Seite der Bundesstraße 16. Auch Investoren hätten sich wegen der besseren Sichtbarkeit und dem Einzug durch die Bundesstraße dafür ausgesprochen, da sich die Gemeinde an sich aufgrund der relativ geringen Einwohnerzahl sonst weniger als Standpunkt eignen würde.

    1390 wahlberechtigte Bürger in Blindheim

    Der Gemeinderat beschloss, um die schnellstmögliche Entscheidung über das Thema herbeizuführen, die Wahl den 1390 berechtigten Bürgern zu überlassen. Die Zulässigkeit wurde dafür vom Rat bestätigt, wobei drei Ratsmitglieder dagegen stimmten. Wegen Befangenheit zum Thema gab es eine Enthaltung.

    Bereits während der Diskussion bemängelten einige, dass die Fragestellung zu unspezifisch sei, auf der anderen Seite gab es auch Meinungen, die fragten, warum das Thema hinausgezögert werden solle. Auch kam die Überlegung auf, ob ein Supermarkt nicht im Rahmen des neuen Flächennutzungsplans mit eingeplant werden könnte.

    Am 31. Januar 2021 wird abgestimmt

    Wäre die Zulässigkeit nicht beschlossen worden, hätten die Initiatoren zum einen die Möglichkeit gehabt, gegen die Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen, zum anderen hätte die Fragestellung des Bürgerbegehrens neu formuliert und erneut Unterschriften gesammelt werden können.

    Es wurde außerdem entschieden, dass für den Bürgerentscheid, der auf 31. Januar gelegt wurde, ein Ratsbegehren mit einer Stichfrage dagegen gestellt werden solle. Gewählt werden könne an besagtem Datum voraussichtlich in zwei Wahllokalen, zudem per Briefwahl. Der Aufwand für die Gemeinde käme in etwa einer Bürgermeisterwahl gleich, wie Achim Oelkuch erklärte.

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