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Kindergarten Bissingen: Besorgte Eltern: Kinder dürfen nichts Süßes von zu Hause mehr verteilen

Kindergarten Bissingen

Besorgte Eltern: Kinder dürfen nichts Süßes von zu Hause mehr verteilen

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    Zubereitete Speisen dürfen Geburtstagskinder seit September nicht mehr im Bissinger Kindergarten an ihre Freunde verteilen.
    Zubereitete Speisen dürfen Geburtstagskinder seit September nicht mehr im Bissinger Kindergarten an ihre Freunde verteilen. Foto: Alexander Kaya

    Der bunte Tisch wird liebevoll dekoriert und eine Kerze mittendrin angezündet. Es gibt auch Überraschungen und Lieder werden gesungen. Und das Kind darf sich seine Lieblingsgeschichte aussuchen oder sich ein Spiel wünschen. Wenn ein Mädchen oder ein Bub im Kindergarten in Bissingen (Kreis Dillingen) Geburtstag hat, steht es an diesem, seinen Tag, besonders im Mittelpunkt. Immer schon, wie die Leiterin Bettina Konrad sagt. „Das ist uns ganz wichtig: Das Geburtstagskind steht im Fokus, es wird an diesem Tag bei uns hervorgehoben.“ So wird der tägliche Morgenkreis in der Kesseltaler Einrichtung an den Ehrentagen der Kleinen regelmäßig als Geburtstagsfeier genutzt. Ab diesem Kindergartenjahr gibt es aber eine entscheidende Änderung - und die hat mit besorgten Eltern zu tun.

    Kindergarten reagiert auf Sorgen der Eltern

    Mitgebrachte Speisen, wie etwa Butterbrezen oder Muffins, sind seit September im Kindergarten in Bissingen nicht mehr erlaubt. Bettina Konrad erklärt: „Es sind Eltern auf uns zugekommen, dass sie Bedenken aufgrund von Hygienevorschriften haben. Wenn es Sorgen gibt, dann gehen wir darauf natürlich ein.“ Deshalb gab es einen Elternbrief, in dem erklärt wird – nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Dillingen –, dass die Geburtstagskinder künftig zur Feier in den Kindergarten keine mitgebrachten Speisen von zu Hause mehr anbieten dürfen.

    Die Bissinger Kindergartenleiterin betont deutlich, dass sich im Grunde nicht viel ändert, das Geburtstagskind nach wie vor im Mittelpunkt steht und es im Anschluss an den Morgenkreis auch die gemeinsame Brotzeit gibt. „Das bleibt alles, wie gewohnt“, sagt Bettina Konrad. Nur eben Kuchen, Muffins oder andere Leckereien, die Mamis daheim backen und bislang ihren Kleinen in den Kiga mitgegeben haben, damit sie es dort ihren Freunden verteilen, gibt es nicht mehr. Auf Wunsch von vereinzelten Eltern. „Wir nehmen solche Sorgen und Bedenken immer ernst und haben deshalb darauf reagiert“, sagt die Leiterin.

    Was ein Bissinger Papa dazu sagt

    Jochen Konrad ist auch ein Vater, der von dieser Neuregelung betroffen ist. Besser gesagt seine Tochter. Sie hatte vergangene Woche Geburtstag und durfte bereits keinen Kuchen von zu Hause für ihre Kindergartenfreunde mitbringen, wie er erzählt. „Ich habe mich einfach gewundert. Eine so lange Tradition wird einfach über den Haufen geworfen“, sagt er.

    In einer WhatsApp-Gruppe hätten sich Kindergartenpapis nach dem Elternbrief ausgetauscht und laut Jochen Konrad hätten einige mehr diese Änderung nicht nachvollziehen können. „Dann haben wir gedacht, das muss man publik machen und die Leute für dieses Thema sensibilisieren.“ Deshalb gibt es jetzt bei vereinzelten Familien privat Listen, auf denen sich andere Eltern eintragen und gegen diese neue Kiga-Regelung unterschreiben können.

    Der Familienvater hat das Thema auch auf die politische Ebene gehoben und als Sprecher der Partei „Bürger wählen Bürger“ in Bissingen für die Unterschriftenaktion auf der Facebook-Seite Werbung gemacht. Und: Noch diese Woche soll laut Jochen Konrad ein Treffen mit Stephan Herreiner, Zweiter Bürgermeister in Bissingen, und der Kindergartenleitung stattfinden. „Wir wissen, dass es überhaupt nicht am Kindergarten liegt. Wir haben auch schon mit den Eltern gesprochen, die das so wollen. Aber ich verstehe unter Geburtstag im Kindergarten einfach was anderes“, sagt Jochen Konrad. Ihn störe, dass „heutzutage lieber schnell was verboten wird, bevor man drüber nachdenkt“.

    Gesundheitsamt Dillingen: Am besten schriftlich regeln

    Rechtlich ist die Sache klar. Dr. Uta-Maria Kastner, Leiterin des Dillinger Gesundheitsamtes, erklärt: „Es gibt Vorgaben für Gemeinschaftsverpflegungen, die das Infektionsschutzgesetz regelt.“ Heißt, Personen, die Essen zubereiten, brauchen eine spezielle Belehrung. Ganz grundsätzlich. Für den konkreten Fall in Bissingen trifft laut Kastner das Thema Ehrenamt zu. „Es ist wie bei Helfern, die bei einem Vereinsfest Kuchen mitbringen“, zieht die Expertin den Vergleich. Bei solchen Festen gibt es für Ehrenamtliche ein Merkblatt, das den sicheren Umgang mit Lebensmitteln beschreibt – inklusive aller Hygienevorschriften. „Wenn das der Konsens zwischen Kindergarten und Eltern ist, sehe ich keine Probleme mit Geburtstagskuchen. Aber das würde ich schriftlich regeln“, empfiehlt Kastner. So sei der Einrichtungsträger, der Bissinger Kindergarten, im Bezug auf die Lebensmittelverantwortung auf der sicheren Seite.

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