Bundestag und Bundesrat haben am 15. Mai das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Das Gesetz wird in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird damit um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das geht aus einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit in Donauwörth hervor.
Arbeitsagentur