Diesmal wird es für einen 52-jährigen Frührentner aus dem Zusamtal ernst: Der Mann muss für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Das Schöffengericht am Amtsgericht Dillingen verurteilte ihn zu der Freiheitsstrafe ohne Bewährung, weil ihm laut Richterin Ursula Janosi nachgewiesen sei, dass er sich eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz schuldig machte und dazu einschlägig vorbestraft war. Der Angeklagte hatte weder vor der Polizei noch vor dem Gericht Angaben zu dem ihm vorgeworfenen Cannabisanbau samt Ernte der Pflanzen gemacht.
Amtsgericht Dillingen