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Dillingen: Angeklagter wird am Amtsgericht Dillingen wegen Kokainhandels verurteilt

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Angeklagter wird am Amtsgericht Dillingen wegen Kokainhandels verurteilt

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    Im Dillinger Amtsgericht wurde ein Mann aufgrund des Besitzes von 114,4 Gramm Kokain verurteilt.
    Im Dillinger Amtsgericht wurde ein Mann aufgrund des Besitzes von 114,4 Gramm Kokain verurteilt. Foto: Jonathan Mayer

    Drei Männer, zwei Päckchen Kokain in einer Tüte und vernichtete Beweismittel: Trotzdem gibt es beim Prozess im Dillinger Amtsgericht viele offene Fragen und Unklarheiten. Worum geht es? Am 7. April 2022 stieg der Angeklagte zu einem Freund ins Auto. Auf dem Weg zum Friseur fragte der Angeklagte, ob dieser etwas für ihn aufbewahren könne, der Freund stimmte zu. Es ging um 114,4 Gramm Kokain. Auch dem Friseur erzählte dem Freund des Angeklagten davon, er schien Teil des geplanten Verkaufs zu sein. Ganz klar wird das jedoch nun in der Verhandlung nicht. Zum Leid der drei Männer wusste allerdings die Kriminalpolizei Bescheid, die im Anschluss die Wohnung des mittlerweile verurteilten Freundes durchsuchte und das Kokain beschlagnahmte. Aufgrund dessen ist dieser bereits rechtskräftig auf Bewährung verurteilt worden und neben dem Friseur als Zeuge geladen. 

    Drogenprozess in Dillingen: Die Kokainpäckchen wurden längst vernichtet

    Der Angeklagte aus dem Dillinger Landkreis bestreitet zunächst, dass er der Besitzer des Kokains sei und will keine Angaben zu dem Fall machen. Stattdessen fordert Verteidigerin Elisabeth Hößler eine genauere molekulargenetische Untersuchung der sichergestellten Beutel. Zwar wurde die Tüte sowie Außenseiten der Päckchen nach DNA-Spuren untersucht, nicht jedoch die Plomben sowie Innenseiten der Beutel. Die Spuren sollen laut der Verteidigerin die beiden anderen Beteiligten be-, ihren Mandanten wiederum entlasten. Denn würden DNA-Spuren der beiden Zeugen gefunden, ließe sich nicht mehr rückschließen, dass der Angeklagte der Besitzer der Päckchen ist. 

    Schließlich stellt sich heraus, eine solche Probe wäre zum einen unnütz, weil die Kokainbeutel selbst ohnehin nur mit Handschuhen angefasst würden, um den Stoff nicht zu verunreinigen. Deswegen seien belastbare Spuren extrem unwahrscheinlich. Als weiteren Grund führt Richterin Gabriele Held an, dass sie von Zeugen – dem Friseur – keine DNA aufnehmen dürfte, damit sei auch die Untersuchung von geringem Mehrwert. Im weiteren Verlauf der Verhandlung stellt sich ohnehin heraus, dass die Beweismittel nach der Gerichtsverhandlung des verurteilten Freundes vernichtet wurden. 

    Der Angeklagte ist bereits aufgrund mehrerer Verkehrsdelikte vorbestraft

    Da keine neuen Beweise geliefert werden können, folgt ein juristischer Schlagabtausch zwischen Staatsanwalt Simon Zechmann und Hößler, bei dem mehr Paragrafennummern hin und her geworfen werden als bei einem Kopfrechenwettbewerb. Denn es steht die Aussage des Angeklagten gegen die der anderen beiden Männer. Der Angeklagte hält während der gesamten Verhandlung die Arme vor dem Körper verschränkt, schaut stur in Richtung Richterbank und sagt nichts. Schließlich schlägt Zechmann vor: "Überdenken Sie mit dem Mandanten die Aussage, dann können wir über Bewährung sprechen." Richterin Held reagiert darauf so: "Ich würde das an ihrer Stelle mit Handkuss nehmen." Und weiter: "Ihre Karten stehen schlecht, die anderen beiden werden ihre Aussage nicht ändern, gerade weil einer bereits rechtskräftig aufgrund dieser verurteilt wurde."

    Bei einer neuen Aussage würde er erneut belangt werden, da er dann im früheren Prozess falsch ausgesagt hätte. Nach einer kurzen Besprechungspause mit dem Angeklagten stimmt Hößler im Namen ihres Mandanten zu. Daraufhin werden die meisten Zeugen entlassen, lediglich der zuständige Kriminalbeamte wird vorgeladen, um den korrekten Ablauf des Hergangs zu bestätigen. Daher wird auch die Rolle des Friseurs nie genauer erörtert. "Das ist jetzt eine Serviceleistung für den Angeklagten, dass wir sichergehen, dass er keine Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren bekommt, da er sonst nicht auf Bewährung verurteilt werden kann", sagt Zechmann vor den Abschlussplädoyers. Denn der Angeklagte ist aufgrund diverser Verkehrsdelikte bereits vorbestraft.

    Der Angeklagte wird schließlich verurteilt, kommt aber auf Bewährung frei

    Held verurteilt den Angeklagten schließlich zu einem Jahr und elf Monaten Haft, welche für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Zudem wird er in den nächsten sechs Monaten 170 Sozialstunden sowie acht Suchberatungsgespräche bei der Caritas ableisten müssen. Neben seinem Geständnis wird ihm eine positive Sozialprognose. Er hat ab September einen neuen Beruf, zudem geheiratet und eine Familie gegründet – und seine bescheinigte Drogenabstinenz positiv ausgelegt. Aufgrund dessen muss er zunächst nicht ins Gefängnis. "Sie sind gut weggekommen, nutzen Sie das auch", sagt Held zum Angeklagten und ermahnt ihn sogleich: "Wenn Sie in den nächsten drei Jahren eine Straftat begehen, müssen Sie mit einer hohen Freiheitsstrafe rechnen." Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat bis kommenden Donnerstag Zeit, Revision einzulegen.

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