Der Fehler liegt ein wenig im System. Internet-Provider dürfen mit einem Maximaltempo werben, das sie gar nicht immer liefern können. Entscheidend ist die sogenannte Normalleistung, die der Anbieter für den jeweiligen Tarif festgelegt hat, erklärt die Stiftung Warentest ("test"-Ausgabe 4/24).
Die Normalleistung liege je nach Anbieter und Tarif meist bei 80 bis 95 Prozent, bei langsameren Leitungen sogar bei nur 60 Prozent der Maximalleistung. Allein bei einigen Glasfasertarifen seien Normal- und Maximalleistung identisch.
Produktinfoblatt wichtiger als Werbung
Weil die Anbieter in aller Regel nicht mit der Normalleistung werben, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt danach suchen, bevor sie einen Vertrag schließen. Sie steht im sogenannten Produktinformationsblatt, das es zu jedem Tarif geben muss. Ist es im Internet beim jeweiligen Angebot nicht zu finden, sollte man den Anbieter danach fragen.
Wer im Alltag das Gefühl hat, in Sachen Geschwindigkeit vielleicht noch nicht einmal an die garantierte Normalleistung heranzukommen, sollte unbedingt nachmessen - und zwar mit dem Programm Breitbandmessung der Bundesnetzagentur, das für Windows, MacOS und Linux verfügbar ist ("Breitbandmessung.de/desktop-app").
Wichtig: Für die Messung muss der Computer per Netzwerkkabel (LAN-Kabel) an den Router angeschlossen werden. Eine WLAN-Verbindung würde das Messergebnis verfälschen.
So wird rechtssicher gemessen
Zunächst sollte die Messung ein paar Mal an verschiedenen Tagen wiederholt werden. Zeichnet sich dann ab, dass die Internetleitung grundsätzlich zu wenig Speed liefert, sollte man eine richtige Messkampagne starten, mit der das zu langsame Tempo rechtssicher nachgewiesen werden kann. Auch das ermöglicht die Breitband-App der Bundesnetzagentur.
Für die Kampagne braucht es 30 Einzelmessungen binnen 14 Tagen, verteilt auf drei verschiedene Wochentage, mit jeweils mindestens einem Tag Pause dazwischen. Das Programm führt Schritt für Schritt durch jede Messung, erklärt alles Notwendige, misst und speichert alle relevanten Daten und stellt am Ende fest, ob eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende" Tempoabweichung vorliegt.
Mindern oder kündigen
Ist das der Fall, erhält man über das Programm ein offizielles, von der Bundesnetzagentur signiertes Messprotokoll im pdf-Format. Damit ist es möglich, dem Anbieter gegenüber eine zu geringe Leistung nachzuweisen und seine Rechte geltend zu machen.
Man kann entweder den Preis für den Anschluss mindern oder auch den Anschluss vorzeitig ganz kündigen. Wie letzteres genau funktioniert und wie man einen angemessenen Minderungsbetrag errechnet, erklären die Verbraucherzentralen auf ihren Seiten ("Dpaq.de/Rp9NG").
- Verbraucherzentralen-Infos zu Preisminderung und Kündigung
- Stiftung Warentest zu Breitbandanschlüssen
(dpa)