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Was ist Rundfunk? Neue Runde im Internet-Streit

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Was ist Rundfunk? Neue Runde im Internet-Streit

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    Was ist Rundfunk? Neue Runde im Internet-Streit
    Was ist Rundfunk? Neue Runde im Internet-Streit Foto: DPA

    Nachdem der Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier in einem Gutachten für die ARD das Netz zur Domäne von

    Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts hatte den Schwarzen Peter den Printmedien zugeschoben. Auf 36 Seiten definierte er journalistische Angebote im Internet zum Rundfunk "im modernen Sinne" und somit zum ureigenen Betätigungsfeld für ARD und ZDF. Laut Papier sind es die gedruckten Medien, die ihr Kerngeschäft verlassen, wenn sie sich mit eigenen Online-Angeboten präsentieren. "Presse macht Rundfunk", fasste die ARD das von ihr bestellte Gutachten zusammen. Die Anstalten hätten im Internet außerdem die Pflicht zur "Grundversorgung" der Nutzer, Printmedien müssten diese Konkurrenz folglich "aushalten".

    Heftig kritisiert nun der Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart (Leipzig) seinen Kollegen. "Papier hat nicht überzeugend dargestellt, warum - wie bisher im Rundfunk - auch im Internet eine Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten nötig sein soll", sagt Degenhart. Die Vorstellung, die Menschen benötigten einen öffentlich-rechtlichen Lotsen durch das Internet, sei mit der Vorstellung des Grundgesetzes vom mündigen Bürger nicht vereinbar. "Die Nutzer sind eigenständige Persönlichkeiten, sie finden sich selbst im Internet zurecht."

    Auch die Gleichstellung des Internet mit dem traditionellen Rundfunk sei unzulässig, sagt Degenhart. Tatsächlich ist das Wort "Rundfunk" kaum geeignet, das Internet als Medium des 21. Jahrhunderts zu beschreiben. Der Begriff, mit dem ursprünglich die Aussendung elektromagnetischer Wellen beschrieben wurde, stammt aus dem Zeitalter der Telegrafie. In Deutschland ist er bis heute wie in Stein gemeißelt. Im Grundgesetz-Artikel 5 ist die Rundfunkfreiheit festgeschrieben, in 13 Rundfunkurteilen hat das Verfassungsgericht die Medienlandschaft mitgestaltet.

    Der 12. Rundfunk-Staatsvertrag legte 2009 ARD und ZDF Fesseln an für ihre Netz-Aktivitäten an. "Nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote" sind seitdem unzulässig, eine öffentlich-rechtliche Internet-Presse darf es nicht geben. Doch was ist presseähnlich im Internet? Für Papier ist die Antwort klar: Höchstens eine Faksimile, das ein Printprodukt eins zu eins abbildet, "selbstständige Online- Angebote" seien dagegen Rundfunk, also auch die öffentlich- rechtlichen Angebote, solange sie "sendungsbezogen" sind.

    Für den Medienanwalt und Internet-Rechtsexperten Thomas Stadler (http://www.internet-law.de) ist der Streit eher akademisch. Wichtiger sei zu klären, ob ARD und ZDF auch im Netz eine sogenannte Grundversorgung sichern müssen. "Papiers Gutachten zielt auf die verfassungsrechtliche Frage ab, wie weit der Grundversorgungsauftrag mit Blick auf das Internet reicht."

    Der Medienwissenschaftler Robin Meyer-Lucht sieht in der Expertise einen Versuch der Sender, die Karte des Verfassungsrechts auszuspielen. "Im Kern geht es um die Frage, wie interventionistisch oder wie wettbewerbsorientiert die Medienordnung der Zukunft aussehen soll", sagt der Blogger (carta.info). "Die Rundfunkanstalten streben auch im Internet nach höheren Nutzungsanteilen, um die Zustimmung zu den Gebühren und damit ihre zukünftigen Einnahmen zu maximieren."

    Die Verleger drängen auf eine rechtliche Klärung, wo die Grenzen zwischen Presse und Rundfunk verlaufen sollen. Die Verbreitung etwa des Textportals "tagesschau.de" auf allen Kanälen, über Handy, mit Apps, bei Facebook oder Twitter habe nichts mehr mit Rundfunk zu tun, sagt Helmut Verdenhalven vom BDZV. Die Zeitungsverleger überlegen nun, ob sie die EU-Kommission einschalten sollen.

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