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Urteil: Heimlich beim Nachbarn mitsurfen

Urteil

Heimlich beim Nachbarn mitsurfen

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    Das Landgericht Wuppertal entschied jüngst, dass die Nutzung eines privaten, unverschlüsselten WLAN-Hotspots nicht strafbar ist.
    Das Landgericht Wuppertal entschied jüngst, dass die Nutzung eines privaten, unverschlüsselten WLAN-Hotspots nicht strafbar ist. Foto: Armin Weigel/dpa

    Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen.

    Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn...

    Die Frage heute: Mein Freund surft heimlich im unverschlüsselten WLAN eines Nachbarn mit. Macht er sich womöglich strafbar?

    Die Antwort: Nein. Die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLAN-Hotspots ist nicht strafbar, hat das Landgericht Wuppertal entschieden (Az.: 25 Qs 177/10). In dem Fall hatte sich ein Mann mit seinem Notebook mit einem offenen privaten WLAN verbunden, um kostenlos ins Internet zu gelangen.

    An diesem Verhalten konnte die Kammer nichts Strafbares erkennen: Der Mann habe weder Daten ausgespäht, noch Daten abgefangen, Computerbetrug begangen oder sich Leistungen erschlichen, da es sich um einen Anschluss mit Internet-Flatrate handelte. Wer sich einfach mit einem WLAN-Netz verbinde, könne auch keine vertraulichen Nachrichten abhören oder personenbezogene Daten abrufen.

    Durch die Konfiguration seines Routers und den Verzicht auf Verschlüsselung habe der Betreiber des offenen WLAN bei technischer Betrachtung geradezu den Willen geäußert, dass jedes Gerät in Reichweite sich mit dem Router verbinden darf, so die Richter weiter. Es sei ein Leichtes einzugrenzen, welche Computer sich in ein WLAN einwählen dürfen - etwa durch Verschlüsselung.

    Entscheidung des Landgerichts Wuppertal

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