Bettina Wulff dürfte aufatmen. Die Chancen, dass ihr Name im Internet nicht mehr automatisch mit Worten wie „Prostituierte“ oder „Rotlicht“ in Verbindung gebracht wird, sind gestern deutlich gestiegen. Da entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die sogenannte Auto-Vervollständigung („Auto-Complete“) von Google rechtswidrig ist, nämlich dann, wenn dadurch das Persönlichkeitsrecht eines Menschen verletzt wird.
Google "Auto-Complete" in der Kritik
"Auto-Complete“ ist eine technische Funktion bei Google. Sobald man bei der Internet-Suchmaschine nach einem Begriff sucht, prüft ein Algorithmus, welche Worte frühere Nutzer in Kombination mit diesem Begriff eingegeben hatten. Auch diese schlägt Google dem Suchenden vor.
Als vor einigen Jahren die – falschen – Gerüchte gestreut wurden, Bettina Wulff habe ein Vorleben als Prostituierte gehabt, suchten viele Nutzer bei Google die Wort-Kombination „Bettina Wulff Rotlicht“. Google merkte sich das: Wenn man nach der Frau des Ex-Bundespräsidenten sucht, wird einem bis heute auch das Wort „Rotlicht“ vorgeschlagen.
BGH verbietet diffamierende Wortvorschläge der Suchmaschine
Ähnlich ging es einem Geschäftsmann, der jetzt vor dem BGH gegen den Internet-Riesen siegte (Aktenzeichen VI ZR 269/12). Gab man seinen Namen bei Google ein, wurde dieser in Kombination mit den Worten „Scientology“ und „Betrug“ angezeigt. Böse Menschen, so der Geschäftsmann, hätten zigfach bei Google mit genau dieser Wortkombination nach ihm gesucht, um ihn in Verruf zu bringen.
Der BGH urteilte, dass Google Wortkombinationen nicht mehr anzeigen darf, wenn ein Betroffener dadurch diffamiert wird und sich beschwert. Bei Google dürften jetzt eine Menge Menschen darauf drängen, dass fragwürdige Wort-Kombinationen gelöscht werden.