"Die Richtlinie als solche liegt auf dem Tisch und sie muss umgesetzt werden", sagte Merkel am Donnerstag in Berlin. Auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte wiederholt betont, er wolle die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen, die eine sechsmonatige Speicherfrist vorsieht.
Dagegen will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Internet- und Telefonverbindungsdaten nur bei konkreten Anlässen speichern lassen und den Ermittlern bei Bedarf zur Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung stellen. Bei IP-Adressen von Computern sieht ihr Entwurf eine pauschale Speicherung von sieben Tagen vor. Der Streit läuft schon seit Monaten - am Donnerstag endet eine von der EU-Kommission gesetzte Frist zur Neuregelung.
FDP will Datenspeicherung nur bei Verdacht
Merkel sagte, es gehe nicht um einen Kompromiss von zwei Ministern über einen politischen Gegenstand. Es gebe die EU-Richtlinie, die neu umgesetzt werden müsse, weil das Verfassungsgericht die alte Regelung in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt habe. "Um den Erfordernissen und den Anforderungen der europäischen Regeln zu entsprechen, müssen wir eine solche Umsetzung finden, die dem Inhalt der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entspricht", sagte Merkel.
"Niemand von uns möchte mit Strafzahlungen belegt werden", sagte sie weiter. Nach dem Ablauf des Brüsseler Ultimatums droht eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Damit könnten Strafzahlungen in Millionenhöhe auf Deutschland zukommen.
Die Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, Dagmar Hartge, hatte sich erst kürzlich wieder gegen eine solche anlassunabhängige Überwachung aller Deutschen ausgesprochen. "Wir brauchen diese Vorratsdatenspeicherung nicht", sagte sie. Ähnlich äußerte sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. AZ, dpa