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Staatliche Schnüffelsoftware: Chaos Computer Club gegen den Staatstrojaner

Staatliche Schnüffelsoftware

Chaos Computer Club gegen den Staatstrojaner

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    Der Chaos Computer Club ist gegen den Einsatz von staatlicher Schnüffel-Software: Es gebe bereits jetzt viele Überwachungsmöglichkeiten.
    Der Chaos Computer Club ist gegen den Einsatz von staatlicher Schnüffel-Software: Es gebe bereits jetzt viele Überwachungsmöglichkeiten. Foto: dpa

    Der Chaos Computer Club (CCC) hat sich grundsätzlich gegen den Einsatz von staatlicher Schnüffel-Software ausgesprochen. Bereits jetzt gebe es bei schwerwiegenden Straftaten viele  Überwachungsmöglichkeiten bis hin zum Großen Lauschangriff, sagte der Richter Ulf Buermeyer, der CCC-Mitglied ist, am Mittwoch auf dem Jahreskongress des Vereins. "Wir brauchen keine weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ." CCC-Sprecherin Constanze Kurz forderte, dass sich Ermittler direkt an die Anbieter wenden, etwa den Internet-Telefondienst Skype. Der Hacker-Verein sei nicht in der Pflicht, Kriterien für einen "verfassungsrechtlich unbedenklichen Trojaner" zu erbringen.

    CCC analysierte zwei Varianten einer Spionage-Software

    Der CCC hatte in den vergangenen Monaten zwei Varianten einer Spionage-Software analysiert, mit der deutsche Ermittlungsbehörden verschlüsselte Kommunikation auf den PCs von Verdächtigen abhören wollten (Quellen-TKÜ), beispielsweise über Skype. Der Hacker-Verein war zu dem Schluss gekommen, dass die eingesetzten "Staatstrojaner" verfassungswidrige Funktionen enthielten und zum Beispiel Bildschirm- Fotos (Screenshots) machten und Programmcode nachladen konnten.

    CCC: Keine ausreichende rechtliche Grundlage

    Der CCC monierte am Mittwoch zudem, dass die Quellen-TKÜ im Deutschland zumeist ohne ausreichende rechtliche Grundlage erfolge. Eingriffe in Grundrechte seien in Deutschland nur per Gesetz möglich, sagte Buermeyer, der Richter am Landgericht Berlin ist. Viele Richter beriefen sich bei der Anordnung der Quellen-TKÜ auf die Regelungen für die Telefonüberwachung.

    Diese reiche jedoch nicht für den Einsatz von Trojanern aus - so sei zwingend nötig, den Quellcode von Spionage-Software zu überprüfen, um den Einsatz versteckter Funktionen zu verhindern. Das CCC-Mitglied machte einen digitalen Graben zwischen Technikexperten und den meisten Richtern aus. (dpa)

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