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Sprachassistenten: Risiko für Kinder: Bundestags-Gutachten warnt Eltern vor "Alexa"

Sprachassistenten

Risiko für Kinder: Bundestags-Gutachten warnt Eltern vor "Alexa"

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    Der Lautsprecher Amazon Echo mit dem Sprachassistenten "Alexa".
    Der Lautsprecher Amazon Echo mit dem Sprachassistenten "Alexa". Foto: Britta Pedersen, dpa (Archiv)

    „Alexa, wie ist das Wetter heute?“ oder „Alexa, stell die Stoppuhr auf 20 Minuten ein.“ Befehle wie diese lassen sich kinderleicht an Amazons Sprachassistenten „Alexa“ geben. Dass das Gerät die Befehle nicht nur mithört, sondern der US-Konzern sie teilweise auch abtippen und speichern lässt, ist schon seit längerem bekannt. Laut Konzernangaben dient dieses Vorgehen der Verbesserung des Systems. Doch nun warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten davor, dass „Alexa“ für Kinder Risiken berge.

    "Alexa"-Geräte behandeln Kinder wie erwachsene Nutzer

    Da der Lautsprecher immer mithöre, könne bei Kindern nicht ausgeschlossen werden, dass sie persönliche Informationen preisgeben oder selbstständig Inhalte abrufen, die nicht für Minderjährige geeignet sind, heißt es in dem Gutachten. Zudem sei nicht immer jeder Person im Raum klar, wann eine Aufzeichnung stattfindet. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Besitzer eines „Alexa“-Systems ihre Besucher deshalb darauf hinweisen, dass sie den Sprachassistenten verwenden, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband. Und das Gerät notfalls ausschalten.

    Das Gutachten des Bundestages bezieht sich zwar explizit auf „Alexa“. Der fraktionslose Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann, der den Wissenschaftlichen Dienst nach dem Amazon-Service gefragt hatte, betonte allerdings, dass das Problem auch bei anderen Sprachassistenten vorliege, etwa beim Google Assistenten oder „Siri“ von Apple.

    Ein Amazon-Sprecher bestätigte, dass Nutzer auf Geräten der „Echo“-Reihe, auf denen „Alexa“ als Spracherkennungs-Software installiert ist, zwar persönliche Stimmprofile anlegen können. Der Ausschluss einzelner Profile sei aber nicht möglich. Im Klartext heißt das: Kinder werden von den „Alexa“-Geräten wie erwachsene Nutzer behandelt. Und was heißt das jetzt für Eltern?

    Gutachten zu "Alexa" sieht Produzenten in der Pflicht

    Kristin Langer von der Initiative „Schau hin!“, die Eltern über aktuelle Entwicklungen der Medienwelt informiert, sieht darin eine große Schwäche: „Leider gibt es an den Geräten selbst keine spezielle Kindersicherung. Deswegen empfehlen wir den Eltern, dass sie bei der Nutzung dabeibleiben und ihre Kinder über die Risiken aufklären.“

    Zudem sei es wichtig, Kinder auf ihr Recht auf Privatsphäre hinzuweisen. „Wir empfehlen, dass Kinder im Internet bereits früh den respektvollen Umgang mit ihren Mitmenschen erlernen. Deswegen sollten Eltern ihre Kinder explizit um ihre Einwilligung bitten, wenn sie in ihrer Gegenwart Sprachassistenten verwenden wollen“, so Langer.

    Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sieht auch den Produzenten in der Pflicht: So weise Amazon den Nutzer im Vorfeld zwar grundsätzlich auf die Verwendung der Daten hin. Offen bleibe jedoch, wie unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung ausgeschlossen werden können. Um eindeutig erkennen zu können, wann Gespräche mitgeschnitten würden, raten die Verbraucherschützer der Bundeszentrale Verbraucherschutz dazu, Tonsignale zu aktivieren. Sie markieren, wann eine Aufzeichnung beginnt und wann sie endet. So könnten Nutzer bemerken, wenn die Systeme Gespräche versehentlich aufzeichnen. Eigentlich sollten sie das nur tun, wenn ein Aktivierungswort wie „Okay, Google oder eben „Alexa“ fällt. Doch viele Worte sind den

    Nutzung von Sprachassistenten durch Kinder: Entscheidung liegt bei den Eltern

    Als weiteres Risiko für Kinder sieht Mediencoach Langer die Weiterverwendung der Daten für Werbezwecke. So sei es wahrscheinlich, dass Amazon auch auf Basis kindlicher Nutzungsprofile Gewohnheiten analysiert und personalisierte Werbung erstellt. „Wenn Eltern das verhindern möchten, können sie Kindern einen sogenannten ,sicheren Surfraum’ einrichten. Dafür erstellt man eine persönliche Startseite, auf der altersgemäße Infos einlaufen und Werbung nicht auftaucht“, erklärt die Expertin.

    Wer die Aufzeichnungen aus Datenschutzgründen regelmäßig löschen möchte, kann dies in seinem Amazon-Konto unter „Sprachaufnahmen-Verlauf“ oder in seinem Google-Konto unter „Meine Aktivitäten/Sprache & Audio“ tun. Alexa-Nutzer, die nicht möchten, dass Aufzeichnungen ihrer Stimme ausgewertet werden, können dem auf der Privacy-Seite von Alexa widersprechen.

    Die Entscheidung darüber, ob Kinder Sprachassistenten nutzen dürfen, liege aber letztlich bei den Eltern. „In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass vorhandene Sicherheitseinstellungen aktiviert sind und die konsumierten Angebote weder Daten speichern, noch Werbung beinhalten. Hier bieten sich Inhalte aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich an“, sagt Langer.

    Die Frage, wie Kinder und Jugendliche auf die Nutzung von Sprachassistenten vorbereitet werden können, wird die Medienexperten vermutlich noch eine Weile beschäftigen: Laut einer aktuellen Studie werden sie besonders häufig in Familien genutzt. (mit dpa)

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