Die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter erfüllen die EU-Regeln zum Schutz ihrer Nutzer nur unzureichend. Das geht aus einem Papier der EU-Kommission hervor, das am Donnerstag in Brüssel veröffentlicht werden soll und der Deutschen Presse-Agentur in Teilen vorliegt. Da Verbraucherschutz Sache der Mitgliedstaaten sei, könnten mögliche Strafen nur dort und nicht von der EU verhängt werden, hieß es.
Nach Einschätzung der Kommission ändert Twitter seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor, ohne die Nutzer darüber zu informieren. Zudem würden Facebook und Twitter von den Nutzern hochgeladene Inhalte löschen, ohne sie darüber in Kenntnis zu setzen. Auch auf die Möglichkeit, gegen drohende oder bereits erfolgte Löschungen Beschwerde einzulegen, werde nicht genügend hingewiesen.
An der Löschwut von Twitter und Facebook gibt es Kritik
Die EU-Justizminister hatten im Oktober 2015 vereinbart, stärker gegen illegale Inhalte im Internet vorzugehen. Seitdem werden einer EU-Untersuchung zufolge deutlich mehr gemeldete Einträge auf Online-Plattformen entfernt. An der Löschwut gibt es aber auch Kritik. So bemängelt der Journalistenverband, die Macht über das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit werde de facto an Privatunternehmen abgegeben.
Die Kennzeichnungspflicht von Werbung sei erfüllt worden
In dem Papier der Kommission werden Änderungen aufgeführt, die die sozialen Netzwerke aus den USA seit vergangenem Jahr auf Druck der EU-Behörden gemacht haben. Die EU-Verbraucherbehörden hatten soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Google Plus im März unter anderem dazu gedrängt, unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und europäischen Nutzern zum Beispiel ein Klagerecht im eigenen Heimatland zuzugestehen. Dieser Punkt sei ebenso von allen erfüllt worden wie die Kennzeichnungs-Pflicht von Werbung und gesponsertem Inhalt. Google Plus hat dem Papier zufolge alle Anforderungen der EU-Behörden erfüllt. Ursprünglich sahen die Nutzungsbedingungen von Google, Facebook und Twitter vor, dass im Streitfall kalifornisches Recht angewandt wird, weil die Firmen dort ihren Sitz haben. (dpa/afp)