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Soziale Netzwerke: Digitale Verbrecherjagd: Was Facebook & Co. der Polizei nützen

Soziale Netzwerke

Digitale Verbrecherjagd: Was Facebook & Co. der Polizei nützen

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    Facebook und andere soziale Netzwerke können auch der Verbrecherjagd nützen.
    Facebook und andere soziale Netzwerke können auch der Verbrecherjagd nützen. Foto: Stephan Jansen/Archiv (dpa)

    Im Juni vor fünf Jahren ging die niedersächsische Polizei zum ersten Mal mit einer zentralen Facebook-Seite auf Verbrecherjagd und war damit Vorreiter in Deutschland. Die Terrorgefahr der jüngsten Zeit macht die sozialen Medien für die Ermittler unverzichtbar - beim Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt Ende 2016 informierte die

    "Die Polizei muss schon vorher eine gewisse Menge an Followern aufbauen, um in Krisensituationen möglichst viele Menschen zu erreichen", sagt der Cyber-Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Der Experte ist überzeugt: "Die Polizei muss sich noch viel intensiver mit den sozialen Medien auseinandersetzen."

    Facebook-Richtlinien zum Umgang mit Hass

    Den Kommentar "Lasst uns fette Kinder verprügeln" zu schreiben, ist laut Facebook-Richtlinien kein Problem. Ebenso "Um der Schlampe das Genick zu brechen, musst du möglichst viel Druck auf die Mitte ihrer Kehle ausüben". Begründung: Beides wird nicht als glaubhafte Bedrohung angesehen.

    Nicht in Ordnung hingegen ist der Kommentar "Jemand sollte Trump erschießen". Er muss gelöscht werden, da Donald Trump als Staatsoberhaupt in eine besonders schützenswerte Kategorie fällt. Auch "Stecht sie ab und werdet der Schrecken der Zionisten" wird als glaubhafte Berdohung angesehen und somit gelöscht.

    Videos von gewaltvollen Toden müssen nicht unbedingt gelöscht werden. Sie könnten Verständnis für psychische Erkrankungen schaffen, meint Facebook.

    Fotos, die den körperlichen Missbrauch von Kindern zeigen, müssen nur dann gelöscht werden, wenn sie mit Freude oder aus sadistischen Gründen veröffentlicht werden.

    Fotos von Tierquälerei können ohne Probleme geteilt werden. Nur besonders schlimme Fotos werden als "verstörend" markiert. Videos von Tierquälerei werden gelöscht.

    Jegliche "handgemachte" Kunst, die Nacktheit oder Sexualität darstellt, ist in Ordnung. Digitale Kunst, die nackte Menschen zeigt, wird hingegen gelöscht.

    Videos von Abtreibungen sind okay, solange keine nackten Menschen darin zu sehen sind.

    Menschen, die sich selbst verletzen, können davon problemlos ein Video live streamen - auch einen Suizidversuch. Die Begründung: "Facebook möchte niemanden zensieren oder bestrafen, der sich in einer Notlage befindet."

    Quelle: The Guardian

    Die Zahl der Polizei-Accounts bei Facebook und Twitter ist in die Höhe geschnellt: 2016 waren es bundesweit etwa 90, Anfang 2017 schon 216. Aktuell schätzt Rüdiger die Zahl auf etwas unter 300, im Vergleich zu den meisten europäischen Nachbarn seien es jedoch wenige. In den Niederlanden gibt es dem Experten zufolge knapp 2400 Polizei-Accounts. Der Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden 1, Johannes Lind, twittert sogar individuell.

    Die vom Landeskriminalamt (LKA) betriebene Facebook-Fanpage der niedersächsischen Polizei hat inzwischen über 53 000 Likes und Followers. Sie werden mit "liebe Helfer(innen)" oder "liebe Supporter(innen)" angesprochen, der Ton ist locker. Die Beamten posten Fahndungsaufrufe mit Bildern aus Überwachungskameras nach Überfällen oder Geldautomatensprengungen. Berichtet wird auch von Festnahmen, verbunden mit "vielen Dank für die Mithilfe".

    Behörden und Kommunen sind kritisch gegenüber sozialen Netzwerken

    Wegen rechtlicher Bedenken werden die Aufrufe auf einem Polizeiserver gespeichert und nur verlinkt. Niedersachsens Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel sagt, sie sehe die Nutzung sozialer Medien von Behörden und Kommunen "nach wie vor sehr kritisch".

    Von 650 Veröffentlichungen auf der zentralen niedersächsischen Seite führten laut LKA 216 zur Identifizierung des Tatverdächtigen beziehungsweise gesuchten Vermissten. "In 32 Fällen ging der entscheidende Hinweis belegbar nach der Veröffentlichung bei Facebook ein", sagt LKA-Sprecher Hans Retter.

    Bei den Facebook-Auftritten von örtlichen Polizei-Behörden geht es häufig auch um Präventionskampagnen, Sportwettkämpfe oder spaßige Meldungen, letztere mit großer Resonanz. So schlug der Polizei Osnabrück eine Welle von Sympathie entgegen, als sie Anfang Januar via Facebook den Besitzer eines vor einer Wache abgestellten Bobbycars suchte. Auch die Meldung ""Falschparker" stellt sich" mit dem Bild des dreijährigen Bobbycar-Eigentümers wurde fast 7000 Mal geliked.

    In Berlin twitterten die Ermittler am Wochenende unter dem Schlagwort #24hPolizei über ihre Einsätze. "An der Breiten Straße in #Pankow liegt eine Frau. Auch breit", hieß es in einer Meldung. Unterhaltung spielt eben eine große Rolle in den sozialen Medien.

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    Der Cyber-Kriminologe fordert zudem einen breiten gesellschaftlichen Austausch über die Präsenz der Polizei - und damit des Rechtsstaats - im öffentlichen digitalen Raum. "Das Internet ist für viele Menschen ein gefühlt rechtsfreier Raum. Zum Beispiel bei der Bekämpfung von Volksverhetzung im Internet - dem sogenannten Hatespeech - wäre daher eine Debatte etwa über virtuell sichtbare Polizeistreifen sinnvoll." AZ/dpa

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