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Serien und Filme: Kinox.to und Co.: Das bedeutet das Urteil fürs illegale Streamen

Serien und Filme

Kinox.to und Co.: Das bedeutet das Urteil fürs illegale Streamen

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    Die Startseite der Streamingseite Kinox.to.
    Die Startseite der Streamingseite Kinox.to. Foto: Matthias Hiekel/Archivbild (dpa)

    Wer auf dubiosen Stream-Seiten wie kinox.to unterwegs ist, wird in Zukunft mehr aufpassen müssen. Mit einem Urteil vom heutigen Tag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Nutzer, die sich illegal Kinofilme im Wege des Streamings anschauen, rechtswidrig handeln.

    "Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesliga-Streams“, kommentierte der Medienanwalt Christian Solmecke das Urteil. “In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen.“

    Das ist Netflix

    Netflix ist ein US-amerikanischer Streaming-Dienst für Filme und Serien im Internet.

    Das Unternehmen beschäftigt etwa 3700 Mitarbeiter und macht 6,78 Milliarden Dollar Umsatz (2015).

    Netflix zählt nach eigenen Angaben 83 Millionen Mitglieder in mehr als 190 Ländern.

    Netflix-Nutzer konsumieren nach Firmenangaben täglich mehr als 125 Millionen Stunden Filme und Serien.

    Das Unternehmen bietet auch eigene Produktionen wie die Serien "Gilmore Girls" oder "The Crown" an.

    Konkret urteilten die Richter, dass Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der

    Das ist Netflix

    Netflix ist ein US-amerikanischer Streaming-Dienst für Filme und Serien im Internet.

    Das Unternehmen beschäftigt etwa 3700 Mitarbeiter und macht 6,78 Milliarden Dollar Umsatz (2015).

    Netflix zählt nach eigenen Angaben 83 Millionen Mitglieder in mehr als 190 Ländern.

    Netflix-Nutzer konsumieren nach Firmenangaben täglich mehr als 125 Millionen Stunden Filme und Serien.

    Das Unternehmen bietet auch eigene Produktionen wie die Serien "Gilmore Girls" oder "The Crown" an.

    Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.

    Im Kern gingen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen. „Davon dürfte allerdings immer auszugehen sein, wenn aktuelle Kinofilme, die nicht legal abrufbar sind, im Internet im Wege des Streamings verfügbar gemacht werden“, so der Experte.

    Eine neue Abmahnwelle - wie wir sie derzeit immer noch bei den zahlreichen Tauschbörsen-Verfahren erleben - sei dennoch nicht zu befürchten. „Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden. Genau diese IP-Adresse ist jedoch nur dem illegalen Portal bekannt, welches meist anonym operiert und oft keine IP-Adressen speichert“, sagte Solmecke.

    In der Vergangenheit sei es der Polizei allerdings erfolgreich gelungen, die Server des kinox.to-Vorgängers kino.to zu überprüfen. In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen.  (AZ, AFP)

    Wer auf dubiosen Stream-Seiten wie kinox.to unterwegs ist, wird in Zukunft mehr aufpassen müssen. Mit einem Urteil vom heutigen Tag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Nutzer, die sich illegal Kinofilme im Wege des Streamings anschauen, rechtswidrig handeln. "Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesliga-Streams“, kommentierte der Medienanwalt Christian Solmecke das Urteil. “In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen.“ Illegal Serien und Filme auf Kinox.to und Co. schauen: Das bedeutet das Urteil Konkret urteilten die Richter, dass Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen. Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist. Im Kern gingen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen. „Davon dürfte allerdings immer auszugehen sein, wenn aktuelle Kinofilme, die nicht legal abrufbar sind, im Internet im Wege des Streamings verfügbar gemacht werden“, so der Experte. Streaming-Urteil: Droht eine neue Abmahnwelle? Eine neue Abmahnwelle - wie wir sie derzeit immer noch bei den zahlreichen Tauschbörsen-Verfahren erleben - sei dennoch nicht zu befürchten. „Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden. Genau diese IP-Adresse ist jedoch nur dem illegalen Portal bekannt, welches meist anonym operiert und oft keine IP-Adressen speichert“, sagte Solmecke. In der Vergangenheit sei es der Polizei allerdings erfolgreich gelungen, die Server des kinox.to-Vorgängers kino.to zu überprüfen. In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen.  (AZ, AFP)

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