Im seit Monaten schwelenden Patentstreit hat Apple damit einen weiteren Sieg gegen Samsung erzielt. Die Firma Apple Inc. wehrt sich gegen die Einführung des Samsung-Tablet-PCs auf dem deutschen und europäischen Markt. Bereits im September hatte das Landgericht Düsseldorf der deutschen Tochter der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft untersagt, das „Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union herzustellen, einzuführen oder in Verkehr zu bringen. Der Muttergesellschaft wurde dies für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten.
In der nächsthöheren Instanz hatte nun das Oberlandesgericht Düsseldorf das Wort. Und der 20. Zivilsenat entschied, dass der Vertrieb der beiden angegriffenen Tablet-Modelle durch Samsung in Deutschland unzulässig sei.
Gericht: Tablet ahmt iPad von Apple unzulässig nach
Der Vertrieb des „Galaxy Tab 10.1“ verstoße demnach gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell das Apple-Tablet „iPad“ in unlauterer Weise nachahme. Samsung nutze das herausragende Ansehen und den Prestigewert des „iPads“ unlauter aus, so die Richter.
Verbot gilt nur für Deutschland
Da der Anwendungsbereich des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb auf Deutschland beschränkt ist, gilt das Verbot lediglich für das Bundesgebiet.
Die heutige Entscheidung betrifft laut Gericht nicht das Nachfolgemodell „Galaxy Tab 10.1 N“. Hier steht eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf am 9. Februar an. (Aktenzeichen: 14c O 292/11) AZ