Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Ministerium: Datenschutz für Google weiter Fremdwort

Geld & Leben

Ministerium: Datenschutz für Google weiter Fremdwort

    • |
    Ministerium: Datenschutz für Google weiter Fremdwort
    Ministerium: Datenschutz für Google weiter Fremdwort Foto: DPA

    Das sagte ein Sprecher von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) am Samstag in Berlin. "Wir werden diesen Fall nicht auf sich beruhen lassen. Wie viele Pannen will sich Google eigentlich noch leisten?" Nach den bisher vorliegenden Informationen sei

    Ein Google-Sprecher hatte am Freitagabend eingeräumt, dass Google mit seinen umstrittenen Kamera-Autos für den Street-View-Dienst doch persönliche Daten aus drahtlosen Netzwerken eingesammelt habe. "Das war ein Fehler, den wir zutiefst bedauern und für den wir um Entschuldigung bitten", erklärte der Sprecher. Nach den Angaben von Google wurden von offenen WLAN-Funknetzwerken auch sogenannte Nutzdaten ("payload") gespeichert, beispielsweise Fragmente von E- Mails oder Inhalte von abgerufenen Webseiten.

    Das Verbraucherschutzministerium prangerte die Informationspolitik von Google als "schwer erträglich" an. Noch vor zwei Wochen habe das Unternehmen versichert, außer dem Namen des Funknetzwerkes (SSID) und der individuellen MAC-Adresse würden keine weiteren WLAN-Daten gespeichert. Ob auch der Verschlüsselungsstatus privater Funknetze erfasst wird, habe Google trotz mehrfacher Nachfrage nicht mitgeteilt. Nach dem jüngsten Vorfall müsse das Unternehmen "endlich die Karten auf den Tisch legen, welche Daten bei Street View erfasst, gespeichert, vernetzt und vermarktet werden".

    Der Ministeriumssprecher verlangte zudem, Google müsse den deutschen Datenschutzbehörden gegenüber offenlegen, "welche Informationen gespeichert werden und wie die unzulässig erfassten Daten ungeschützter Funknetze gelöscht werden".

    Der Fall mache erneut deutlich, wie wichtig die Verschlüsselung privater Funknetze sei. Ministerin Aigner habe erst kürzlich vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofes darauf hingewiesen. Der BGH hatte entschieden, dass Privatleute für die unberechtigte Nutzung ihres drahtlosen Internetzugangs verantwortlich sind, wenn sie den Zugang nicht genug gesichert haben.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden