Jede Person, die sich auf illegalen Streaming-Portalen bewegt, kann sich hierdurch strafbar machen. So der Richter Mathias Winderlich aus Leipzig bei der Verurteilung eines Betreibers der Film-Streaming-Plattform kino.to.
Wie Focus berichtet, stelle demnach auch Streaming "dem Grunde nach" einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Das heißt, dass sich künftig auch der strafbar mache, der beispielsweise Filme nicht auf seiner Festplatte speichere, diese aber wenigstens zeitweise auf dem eigenen PC zwischenspeichere. Dem Urheberrecht nach ist die unerlaubte Verbreitung und Vervielfältigung von fremden Inhalten strafbar. Dazu zähle auch das Streamen, so Richter Winderlich in seiner Urteilsbegründung.
Streaming zeitweiliges Herunterladen?
Daten würden Stück für Stück heruntergeladen, was einer Vervielfältigung Stück für Stück entspreche. Streaming sei nichts anderes als zeitweiliges Herunterladen. AZ