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Internet: Rechtsstreit zwischen Gema und Rapidshare geht weiter

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Rechtsstreit zwischen Gema und Rapidshare geht weiter

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    Das Oberlandesgericht Hamburg hat in der Begründung seines Urteils den Streit nun zur Revision zugelassen. Derweil feiern beide Parteien das Urteil als Sieg in eigener Sache.

    Die Gema wirft Rapidshare vor, von ihr vertretene Urheberrechte massiv zu verletzen, indem über die Plattform geschützte Musik rechtswidrig veröffentlicht werde. Die deutsch-schweizerische

    Das Geschäftsmodell von Rapidshare führe zwar nicht unmittelbar zu verstärkten Prüfpflichten, teilte das OLG mit. Es berge jedoch "strukturell (...) die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar mache". Das Unternehmen sei verpflichtet gewesen, konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen zu ergreifen, wenn diese bekannt seien, so die Richter.

    Damit weiche das Gericht allerdings von seiner bisherigen Haltung ab, wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare illegal sei, erklärte das Unternehmen - und wertet das als Erfolg. Auch habe das

    Die Gema wertet das Urteil ebenfalls als Sieg in eigener Sache. Es bestätige, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen müsse, betonte der Verband. Die bislang getroffenen Maßnahmen seien nicht für ausreichend gehalten worden. Mit dem Urteil, das am 14. März gefällt wurde, hat das OLG Hamburg Rapidshare verboten, über 4000 konkret bezeichnete Musiktitel in der Bundesrepublik öffentlich zugänglich machen zu lassen.

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ist die Auseinandersetzung nun zur Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen worden. (dpa)

    Urteil OLG Hamburg

    Pressemitteilung des OLG Hamburg

    Pressemitteilung Rapidshare

    Pressemitteilung Gema

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