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Internet: Hintergrund: Richter dürfen Accounts nicht beschlagnahmen

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Hintergrund: Richter dürfen Accounts nicht beschlagnahmen

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    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in einer Entscheidung 2009 das sogenannte "Übermaßverbot" begründet. Demnach darf ein Richter nicht einfach alle E-Mails auf dem Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen, sondern muss die Suche einschränken - etwa auf Mails, die mit einem mutmaßlichen Komplizen ausgetauscht wurden, oder die bestimmte Wörter enthalten.

    Den Account komplett beschlagnahmen zu lassen, verstoße laut BGH gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. (dpa)

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