Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in einer Entscheidung 2009 das sogenannte "Übermaßverbot" begründet. Demnach darf ein Richter nicht einfach alle E-Mails auf dem Account eines Angeklagten beschlagnahmen lassen, sondern muss die Suche einschränken - etwa auf Mails, die mit einem mutmaßlichen Komplizen ausgetauscht wurden, oder die bestimmte Wörter enthalten.
Den Account komplett beschlagnahmen zu lassen, verstoße laut BGH gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. (dpa)