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Internet: Hass im Netz: Soziale Netzwerke ab Januar in der Pflicht

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Hass im Netz: Soziale Netzwerke ab Januar in der Pflicht

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    Wer im Internet surft, kennt Hasskommentare zur Genüge. Sie werden zu einem immer größeren Problem. Ab 1. Januar müssen Soziale Netzwerke wie Facebook schneller dagegen vorgehen.
    Wer im Internet surft, kennt Hasskommentare zur Genüge. Sie werden zu einem immer größeren Problem. Ab 1. Januar müssen Soziale Netzwerke wie Facebook schneller dagegen vorgehen. Foto: Lukas Schulze, dpa (Symbolfoto)

    Online-Netzwerke stehen ab 1. Januar unter stärkerem Druck, rechtswidrige Einträge mit Hass und Hetze schneller und konsequenter zu entfernen. Dienste wie Facebook, Twitter oder YouTube sollen klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen - und haben bei weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit. Bei systematischen Verstößen dagegen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

    Dabei können den Online-Diensten auch wie bisher mutmaßliche Verstöße gegen deren Nutzungsregeln gemeldet werden. Für Beschwerden nach dem neuen sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde ein eigenes Verfahren geschaffen.

    Bundesamt für Justiz stellt ab Januar ein Beschwerdeformular bereit

    Dabei muss unter anderem sofort der mögliche Tatbestand angekreuzt werden (etwa Beleidigung oder Volksverhetzung). Das Bundesamt für Justiz stellt ab Januar ein Formular bereit, über das man sich darüber beschweren kann, wenn sich Online-Netzwerke nicht an die neuen Vorschriften halten. 

    Das Gesetz war im Sommer mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen worden und wird immer wieder scharf kritisiert. So bekräftigte der Digitalverband Bitkom zum Inkrafttreten, dass damit aus seiner Sicht ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt werde. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Online-Netzwerke über die Rechtmäßigkeit von Inhalten entscheiden sollen und nicht Gerichte.

    Außerdem wird davor gewarnt, dass die Firmen aus Angst vor Strafen mehr Beiträge als nötig löschen könnten, um auf der sicheren Seite zu sein. Bisher blieb unklar, ab wann von systematischen Verstößen die Rede sein wird, bei denen Geldstrafen verhängt werden sollen. (dpa)

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