Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Internet: Fragen & Antworten zu ACTA

Internet

Fragen & Antworten zu ACTA

    • |
    Zwei Demonstranten protestieren auf dem Odeonsplatz in München (Oberbayern) gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Foto: Sebastian Gabriel dpa
    Zwei Demonstranten protestieren auf dem Odeonsplatz in München (Oberbayern) gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Foto: Sebastian Gabriel dpa

    Berlin (dpa) - Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA hat lange Zeit kaum öffentliche Beachtung gefunden. Jetzt ist es in kurzer Zeit zu einem Reizthema geworden, das für Emotionen sorgt. Hier die meist gestellten Fragen und Antworten dazu:

    ACTA - was ist das für ein Abkommen?

    Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement baut auf älteren internationalen Verträgen zum Urheberrecht auf und sieht eine Reihe von Maßnahmen für ihre Durchsetzung vor. Dabei geht es sowohl um die Nachahmung von Produkten (Plagiate) als auch um das Recht auf geistiges Eigentum im Internet.

    Was ändert sich mit ACTA?

    Die wesentlichen Regelungen sind schon jetzt Teil des deutschen Urheberrechts, so dass mit ACTA laut Justizministerium kein gesetzlicher Änderungsbedarf entsteht.

    Warum regen sich dann so viele darüber auf?

    ACTA folgt den Grundsätzen des traditionellen Urheberrechts. Viele gesellschaftliche Gruppen, aber auch Politiker fordern schon lange eine Reform, die das Urheberrecht den veränderten Bedingungen im Internet anpasst. Kritisiert wird außerdem, dass viele Bestimmungen so vage gehalten sind, dass sie auch als Verschärfung des Urheberrechts ausgelegt werden könnten. Zudem wird bemängelt, dass es während der Verhandlungen über ACTA keine Öffentlichkeit gab.

    Ist es denn zu viel verlangt, dass Internet-Nutzer das Urheberrecht beachten?

    Die meisten ACTA-Gegner erkennen an, dass es für die Leistung der Urheber einen Gegenwert geben muss. Im Internet ist jeder sowohl Empfänger als auch Sender. Internet-Nutzer weisen andere auf interessante Inhalte hin, die oft urheberrechtlich geschützt sind. An dieser Verbreitung sind auch die Urheber interessiert, weil sie so ein größeres Publikum bekommen. Die ACTA-Gegner fordern eine Reform des Urheberrechts, die eine Nutzung von digitalen Inhalten erleichtert und auch Möglichkeiten vorsieht, diese für die Gestaltung neuer Werke zu verwenden, die dann als Mashup oder Remix bezeichnet werden.

    Wie könnte ein reformiertes Urheberrecht aussehen?

    Diskutiert wird seit langem über den Vorschlag einer Kulturflatrate. Das ist eine Pauschalabgabe, die von allen Internetnutzern erhoben werden soll, etwa zusammen mit der Rechnung für den Internetzugang. Die Einnahmen könnten dann an die Urheber verteilt werden. Allerdings sind die Details des Modells umstritten. Unternehmen wie Plattenfirmen oder Verlage fürchten, dass ein solches System ihr bisheriges Geschäftsmodell gefährdet. (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden