Großbritannien will Facebook wegen des Skandals um die Weitergabe von Nutzerinformationen durch die Datenanalyse-Firma Cambridge mit einer Strafe von 500.000 Pfund (565.000 Euro) belegen. Das Online-Netzwerk habe die Nutzerdaten nicht geschützt und damit gegen das Gesetz verstoßen, teilte die britische Datenschutzbehörde ICO in der Nacht zum Mittwoch mit.
Überdies habe es keine Transparenz gegeben, wie die Daten an Dritte gelangt seien, teilte die Behörde weiter mit. Facebook habe noch die Möglichkeit, auf die Strafankündigung zu reagieren, hieß es. Ihr eigentliches Ziel sei es, "Veränderungen zu erzielen und Vertrauen in unser demokratisches System wiederherzustellen", erklärte ICO-Chefin Elizabeth Denham.
Facebook steckt wegen des Datenskandals in einer schweren Krise. Die Daten von rund 87 Millionen Nutzern des Onlinenetzwerks waren bei Cambridge Analytica gelandet und sollen unerlaubt für den Wahlkampf des heutigen US-Präsidenten Donald Trump genutzt worden sein. Facebook sieht sich deshalb mit einer Vielzahl von Untersuchungen durch Aufsichts- und Ermittlungsbehörden konfrontiert. (afp)
Was die neue EU-Verordnung für Verbraucher bedeutet
Warum kommen die neuen Regeln jetzt?
Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“, heißt es in der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln waren allerdings von 1995 – und ziemlich überholt. Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Dienste waren nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bislang jedem EU-Staat selbst überlassen blieb. Vor zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Von Freitag an muss sich jedes EU-Land daran halten. Ein Argument für die neue Verordnung hat Facebook zuletzt selbst geliefert: Bis zu 87 Millionen Nutzer waren Unternehmensangaben zufolge vom aktuellen Datenskandal betroffen. Facebook-Chef Mark Zuckerberg zeigte Reue und wurde zuletzt fast zum Botschafter der EU-Verordnung: Er kündigte an, die Regeln künftig weltweit anwenden zu wollen.
Was regelt die neue Verordnung?
Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen oder Vereine geregelt werden. Dazu gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden – digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme –, ist egal. Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber hier anbieten. Deshalb sind Internetriesen mit US-Sitz wie Facebook oder Google davon betroffen.
Was ändert sich für Verbraucher?
EU-Bürger sollen die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen, ist das Versprechen. Das bedeutet zum Beispiel, dass ihnen ein „Recht auf Vergessenwerden“ zugestanden wird. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die EU-Kommission nennt als Beispiel die Bonuskarte eines Supermarktes. Kunden könnten etwa erfahren, wie oft sie die Karte verwendet, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben, und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochterfirma weitergegeben hat. Außerdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenrucksack mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E-Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Zudem müssen Verbraucher über Datenschutzverstöße – etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe – informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.
Und wie soll das durchgesetzt werden?
Der EU-Datenschutz war bislang ziemlich wirkungslos. Das lag auch an fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Von Ende Mai an drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist. Bei Facebook übersteigt das schnell die Milliarden-Marke. Beim Strafmaß sollen Faktoren wie Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Betroffenen und die Vorsätzlichkeit berücksichtigt werden.
Was müssen Unternehmen und andere Organisationen beachten?
Grundsätzlich sollen so wenige Informationen wie möglich gesammelt werden. Es dürfen nur jene Daten erhoben werden, die tatsächlich gebraucht werden. Und diese müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter und unrechtmäßiger Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust der Daten nicht möglich ist. Zudem dürfen die Daten nicht länger gespeichert werden, als sie tatsächlich gebraucht werden, und für keinen Zweck genutzt werden, der nicht mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist. Ihren Kunden müssen Unternehmen in einfacher Sprache erklären, warum sie die Daten überhaupt brauchen und wie lange sie gespeichert werden sollen. Unternehmen und Organisationen, die viel mit personenbezogenen Daten arbeiten oder eine bestimmte Größe überschreiten, müssen zudem einen Datenschutzbeauftragten ernennen.