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Gremien genehmigen öffentlich-rechtliche Online-Konzepte

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Gremien genehmigen öffentlich-rechtliche Online-Konzepte

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    Gremien genehmigen öffentlich-rechtliche Online-Konzepte
    Gremien genehmigen öffentlich-rechtliche Online-Konzepte Foto: DPA

    Sie entsprächen dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und beeinflussten die Märkte kaum, sagte der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz nach der Sitzung des Gremiums in Mainz.

    ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßte die Entscheidung, mit der das ZDF nun "eine solide Rechtsgrundlage" für sein Online-Angebot habe. Er mache aber keinen Hehl daraus, dass die Vorschriften nicht unbedingt auf Begeisterung bei ihm stießen. So habe der Sender sein Online-Angebot im Vorfeld der Entscheidung vom Freitag um 30 000 Seiten verringert. Insgesamt hat das

    Auch beim NDR sei das Internet-Angebot im Laufe des mehr als zwölfmonatigen Verfahrens verändert worden, sagte die Vorsitzende des Rundfunkrats, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, in Hamburg. Das Gremium habe zur Optimierung der Angebote beigetragen. Ausgaben des "Brennpunktes" von besonderer geschichtlicher Relevanz sollen dauerhaft im Archiv von "tagesschau.de" bleiben.

    Die Mediengremien hatten die Online-Konzepte dem sogenannten Drei-Stufen-Test unterzogen. Damit wird geprüft, ob die Angebote wirtschaftlich vertretbar sind, wie sie sich auf die Konkurrenz auswirken und wie die publizistische Bedeutung ist.

    Alle Online-Angebote von ARD und ZDF müssen laut dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bis zum 31. August unter diesen Aspekten geprüft werden. Kritik an den öffentlich-rechtlichen Online-Aktivitäten kam bislang besonders von den Zeitungsverlegern. Sie werfen den öffentlich-rechtlichen Sendern immer wieder vor, mit Hilfe von Gebührengeldern Geschäftsmodellen der Privatwirtschaft Konkurrenz machen zu wollen.

    Der ZDF-Fernsehrat habe "eine ganze Reihe von Änderungswünschen" gehabt, und sei "sehr zufrieden", dass der Intendant sie aufgenommen habe, sagte Polenz. "Es waren 18 Vorschläge an das Haus, die wir übernommen haben", sagte Schächter. Bauchschmerzen habe er etwa in der Frage gehabt, wie lange bestimmte Beiträge im Netz bleiben dürfen, etwa große Sportereignisse.

    Sendungen zu Spitzensportereignissen wie der Fußball-WM müssen nach 24 Stunden aus dem Netz genommen werden. Auf Anregung des Rates wurden unter anderem Klingeltöne sowie Spiele auf "sport.zdf.de" entfernt. Auch das "Musterdepot" von "3satbörse" und "

    Unter dem Strich komme der Fernsehrat zu dem Schluss, dass die geänderten Konzepte dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprächen, sagte Polenz. Gutachten kämen außerdem zu dem Ergebnis, dass sich die Online-Angebote von ZDF, 3sat und Phoenix nur in geringem bis sehr geringem Maße auf die untersuchten Märkte auswirkten. So würden werbefinanzierte Anbieter lediglich in einem Umfang von 0,4 Prozent des Marktes profitieren, wenn es die ZDF-Online-Angebote nicht gäbe. "Wir bewegen uns damit an der Grenze des Messbaren", sagte Polenz. Bei den 3sat-Online-Angeboten wären es 0,1 Prozent und bei denen von

    Nach Polenz' Angaben muss die Rechtsaufsicht für das ZDF - das Land Schleswig-Holstein - die Entscheidung des Fernsehrats noch prüfen. Beim NDR ist diese Prüfung Aufgabe der Freien und Hansestadt Hamburg.

    ZDF

    NDR-Mitteilung

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