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Gerichts-Urteil: Rufschädigung: Google muss Autocomplete-Begriffe löschen

Gerichts-Urteil

Rufschädigung: Google muss Autocomplete-Begriffe löschen

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    Automatisch angezeigte Wortkombinationen bei der Google-Suche können dem Ruf schaden - zum Beispiel, wenn neben dem eigenen Namen «Scientology» auftaucht. Ein Kölner Gericht verurteilte Google nun zur Löschung einer solchen Kombination.
    Automatisch angezeigte Wortkombinationen bei der Google-Suche können dem Ruf schaden - zum Beispiel, wenn neben dem eigenen Namen «Scientology» auftaucht. Ein Kölner Gericht verurteilte Google nun zur Löschung einer solchen Kombination. Foto: Ole Spata (dpa)

    Gibt man in die Google-Suchmaske einen bestimmten Begriff ein, wird dieser durch Bettina Wulff der Fall war. Nun hat sich ein Unternehmer über das Autocomplete-System bei Google geärgert und einen Rechtsstreit angefangen - mit einem Teilerfolg.

    Urteil: Google muss Suchwortkombination unterlassen

    Das ist der Internetriese Google

    Google Inc. wird 1998 von Larry Page und Sergey Brin gegründet.

    Der Firmenname "Google" ist ein Wortspiel aus "googol", dem mathematischen Fachbegriff für eine 1 gefolgt von 100 Nullen.

    Am 1. April 2004 startet Google "Gmail". Der E-Mail-Dienst bietet ein Suchprogramm, Speicherplatz und eine Sortierung der Nachrichten nach Threads (Konversationen).

    Am 18. August 2004 geht Google an die Börse.

    2005 kommen Google Maps und Google Earth auf den Markt.

    2006 übernimmt der Konzern die Video-Website YouTube.

    2007 später stellt Google das Betriebssystem Android vor, eine offene Plattform für Mobilgeräte.

    Der Internetbrowser Google Chrome kommt am 2. September 2008 auf den Markt.

    Im Juni 2011 stellt Google das Projekt Google+ vor. Somit ist der Internetriese auch in den sozialen Netzwerken vertreten.

    2017 hat die Google-Mutter Alphabet mehr als 100 Milliarden Umsatz gemacht.

    www.google.com gilt als die meistbesuchte Website der Welt.

    Bei der Eingabe des Namens des Unternehmers hatte Internet-Riese Google die Suche um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte Google zur Unterlassung der Suchwortkombination des Namens mit dem Begriff "

    Mit Autocomplete Persönlichkeitsrechte verletzen

    Die Klage war zuvor von Kölner Gerichten abgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dann jedoch im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch rein technisch erzeugte Vorschläge in der Google-Suchmaske (Autocomplete) Persönlichkeitsrechte verletzen können. Der BGH verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht Köln, das nun erneut entschied. Demnach ist Google seiner Pflicht zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen zunächst nicht nachgekommen.

    Die zehn Grundsätze von Google

    Der Nutzer steht an erster Stelle, alles Weitere folgt von selbst.

    Es ist am besten, eine Sache so richtig gut zu machen.

    Schnell ist besser als langsam.

    Demokratie im Internet funktioniert.

    Man sitzt nicht immer am Schreibtisch, wenn man eine Antwort benötigt.

    Geld verdienen, ohne jemandem damit zu schaden.

    Irgendwo gibt es immer noch mehr Informationen.

    Informationen werden über alle Grenzen hinweg benötigt.

    Seriös sein, ohne einen Anzug zu tragen.

    Gut ist nicht gut genug.

    Denn 2010 habe Google dem Kläger zunächst lediglich geantwortet, dass "die betreffenden Suchanfragen automatisch erstellt" würden und man daher "dem Wunsch von Einzelpersonen, die derzeit angezeigten Links zu entfernen oder zu ändern, nicht nachkommen" könne. Später habe Google den Eintrag aber doch gelöscht und damit den Rechtsverstoß beseitigt, "wenn auch erst verspätet", urteilte das Gericht. Deshalb lehnte es auch die Forderung des Klägers nach einer Geldentschädigung ab. Bei der beanstandeten Kombination des Namens mit dem Wort "Betrug" habe Google schnell genug reagiert.

    Google: Funktion ohne jede Wertung

    Die Suchmaschinen wollen mit der automatischen Vervollständigung den Nutzern unnötige Tipparbeit ersparen. Google hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Funktion ohne jede Wertung nur Begriffe anzeige, die im Netz häufig aufgerufen würden. Der BGH hatte in seinem Urteil jedoch entschieden, dass auch rein technisch erzeugte Suchanfragen Persönlichkeitsrechte verletzen können.

    Das Gericht nahm die Betreiber von Suchmaschinen in solchen Fällen in die Pflicht. Das OLG in Köln zog daraus nun Konsequenzen im konkreten Fall: Demnach erfüllte Google seine Pflicht, als es die beiden Sucheinträge löschte. Im Fall von "Scientology" habe Google jedoch zunächst "eine Prüfung und Abhilfe verweigert" und sei damit seiner Überprüfungspflicht nicht gerecht geworden. dpa/AZ

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