Kinox.to ist so etwas wie der Alptraum der Filmindustrie. Die Seite verlinkt auf ungezählte aktuelle Kinofilme, die von Helfern illegal im Netz hochgeladen und so kostenlos von Filmfans angesehen werden können.
Vor gut einem Jahr schlugen Piratenjäger und Ermittler dann zu. Mit Razzien in mehreren Bundesländern gingen sie gegen die Hintermänner von kinox.to vor.
Nun lief vor dem Landgericht Leipzig der Prozess gegen den Betreiber der Plattform - und endete schneller als erwartet. Im Rahmen eines sogenannten Deals wurde der 29-Jährige zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der geständige Angeklagte durfte den Gerichtssaal anschließend als vorläufig freier Mann verlassen, der Haftbefehl gegen ihn wurde unter Meldeauflagen außer Kraft gesetzt. 14 Monate hatte der 29-Jährige zuvor in Untersuchungshaft gesessen.
Der Beschuldigte hatte nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V (GVU) zuvor auch schon bei der inzwischen gschlossenen Film-Plattform kino.to mitgewirkt. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn wegen gewerblicher unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 2.889 Fälle.
Die Seite kinox.to läuft derweil weiter. Die mutmaßlichen aktuellen Betreiber, zwei Brüder, sind abgetaucht und werden seit längerem per Haftbefehl gesucht. Wo sie sich aufhalten könnten, sagte der Angeklagte im Leipziger Prozess nicht.
Eine Abschaltung des von den Besucherzahlen her höchst erfolgreichen Streamingportals ist den Piratenjägern bislang nicht gelungen. GVU-Chef Matthias Leonardy wertete das Urteil dennoch als Erfolg: „Hier haben die Ermittlungsbehörden einmal mehr hervorragende Arbeit geleistet."
kinox.to-Nutzer in einer rechtlichen Grauzone
Während sich die Betreiber von Seiten wie kinox.to strafbar machen, bewegen sich die Nutzer von Streaming-Seiten im Netz nach Ansicht vieler Juristen in einer rechtlichen Grauzone. Schauen sie sich dort etwa illegal bereitgestellte Filme an, stellt sich die Frage, ob sie sich des Raubkopierens schuldig machen. Das ist umstritten. Ob eine Abmahnung Bestand hätte, kommt zum Beispiel darauf ab, ob der Nutzer tatsächlich eine Kopie des Films auf seinem Rechner hat.
"Beim Streaming findet in der Regel keine Kopie auf der Festplatte des Nutzers statt", beruhigt etwa der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Allerdings gebe es andere Juristen, die sagten, beim Streaming entstehe eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher. "Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus."
Solange Streaming-Nutzer also nur gucken, können sie eventuell noch nicht dafür belangt werden. Anders sieht es aus, wenn das Angebot heruntergeladen wird. Zwar habe man das Recht auf eine Privatkopie - aber nur, sofern die Quelle nicht offensichtlich illegal ist, wie es aktuell zum Beispiel bei kinox.to der Fall wäre. Werden auf einer Seite alle neuen Kinofilme angeboten, sollten Nutzer daher besser die Finger von der Privatkopie lassen. "Dann muss auch der Dümmste stutzig werden", sagt Solmecke. AZ