Rapidshare ist einer der bekanntesten Filhehoster der Welt. Nutzer können bei
Dieses sogenannte Filehosting, also das Speichern von großen Datenmengen ist sehr beliebt. Allerdings nicht nur für legale Zwecke. Auch illegal kopierte Filme, Musikstücke und Spiele werden über Filehoster wie Rapidshare verbreitet. Zwar greift das Unternehmen ein, wenn sich Rechteinhaber beschweren. Ob das nach deutschen Recht ausreicht, ist aber die Frage.
Rapidshare war immer wieder ein Fall für Gerichte
In der Vergangenheit hatten sich immer wieder deutsche Gerichte mit Rapidshare befasst. Wie nun auch der Bundesgerichtshof. Die Computerspiel-Firma Atari hat Rapidshare wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten verklagt (Az.: I ZR 18/11). Atari vertreibt das
Nachdem sich Atari beschwerte, entfernte Rapidshare diejenigen Dateien, auf die sie ausdrücklich hingewiesen worden war. Weitere bei ihr abgelegte Dateien, die ebenfalls das Computerspiel enthielten, entfernte die Firma Rapidhare nicht. Hintergrund: Die Urteile im Fall Kino.to
Atari wertet das als Urheberrechtsverletzung, für die Rapidshare als Störerin verantwortlich sei, wenn der Dateiname den Titel „Alone in the dark“ enthalte oder in einschlägigen Link-Sammlungen auf das Computerspiel hingewiesen werde.
Das Landgericht gab der Atari-Klage statt, das Berufungsgericht (ZUM 2011, 252) wies die Klage ab. Nun entscheidet der BGH, ob Rapidshare künftig noch genauer prüfen muss, was alles auf seinen Servern gespeichert wird. bo