Facebook wieder einmal vor Gericht: Das Internet-Netzwerk hat im Streit um Datenschutz und seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht eine Schlappe erlitten.
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte, gab das Landgericht Berlin einer Klage der Verbraucherschützer "in vollem Umfang" statt.
Das Gericht urteilte demnach, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend über mögliche Auswirkungen einer Funktion zum Finden von Bekannten informiere. Zudem räume sich Facebook mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst Rechte an Nutzerdaten in unzulässigem Umfang ein.
Facebook verleitet Nutzer zum Einspeisen aller Daten
10 Fakten zu Facebook
Facebook ist ein soziales Netzwerk mit Sitz in Palo Alto, Kalifornien.
Das Projekt war im Jahr 2004 zum ersten Mal öffentlich zugänglich.
Der Gründer des Kontaktnetzwerkes ist Mark Zuckerberg.
Mitglied kann jeder werden, der nach eigenen Angaben mindestens 13 Jahre alt ist.
Im Jahr 2010 soll Facebook bereits zwei Milliarden Dollar eingenommen haben.
Die Nutzung ist kostenlos. Einnahmen werden nur über das (personalisierte) Werbegeschäft erwirtschaftet.
2011 bekam das Unternehmen zusammen mit Apple den Negativpreis Big Brother Award.
Der Name von Mark Zuckerbergs Unternehmen orientiert sich an Büchern, die es an US-Unis teilweise gibt. Sie sollen eine Orientierung auf dem Campus erleichtern.
Im Herbst 2012 hatte Facebook über eine Milliarde Nutzer.
Facebook ging am 18. Mai 2012 an die Börse. Es war der größte Börsengang eines Internet-Unternehmens in der Geschichte.
Das Gericht habe kritisiert, dass Facebook mit dem Freundefinder seine Nutzer dazu verleite, die kompletten Adressbücher ihrer E-Mail-Konten in das Netzwerk zu kopieren, ohne ausreichend über die Folgen zu informieren, teilte der vzbv mit. Alle Namen und E-Mail-Adressen in den Adressbüchern würden damit in Facebook eingespeist - auch von Personen, die selbst nicht Mitglied bei Facebook seien.
Die Bekannten erhielten daraufhin ohne Einwilligung eine Einladung zur Mitgliedschaft bei Facebook, teilte der vzbv mit. Facebook müsse deswegen aber deutlich darauf hinweisen, dass das gesamte Adressbuch kopiert und für Einladungen verwendet werde. Dies finde bislang nicht statt. Facebook habe diese Anwendung zwar mittlerweile "leicht modifiziert". Allerdings sei für Nutzer nach wie vor nicht ohne weiteres ersichtlich, dass diese dem Netzwerk ihr ganzes Adressbuch überließen.
Facebook ist zu weit gegangen
Zudem sei Facebook damit zu weit gegangen, sich durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein umfassendes weltweites und kostenfreies Recht an der Nutzung von Inhalten seiner Mitglieder einzuräumen, urteilte das Gericht dem vzbv zufolge. Bei eigenen Bildern oder Musikstücken aber etwa verbleibe die Urheberschaft bei den Nutzern.
Facebook dürfe diese Inhalte nur mit Zustimmung der Mitglieder verwenden. Als rechtswidrig stufte das Gericht demnach zudem eine standardisierte Einwilligungserklärung ein, mit dem Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zustimmen müssen. AZ, afp