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Digitales: Neue Gesetzesänderungen für mehr Sicherheit beim Online-Shopping

Digitales

Neue Gesetzesänderungen für mehr Sicherheit beim Online-Shopping

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    Neue Gesetzesänderungen für mehr Sicherheit beim Online-Shopping.
    Neue Gesetzesänderungen für mehr Sicherheit beim Online-Shopping. Foto: Jens Büttner (dpa)

    Beim Online-Kauf ist die Vertrauenswürdigkeit eines Shops, der die Sicherheit des Bezahlvorgangs und einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten gewährleistet das A und O. Der Gesetzgeber sorgt hier für gewisse Mindeststandards, die uns als Verbraucher dabei schützen sollen. Innovationen bei der Bezahltechnik und die technologische Entwicklung machen es notwendig, dass sich diese Vorgaben immer wieder an den aktuellen Stand anpassen. Auch in diesem Jahr treten zahlreiche Neuerungen in Kraft.

    Sicherheit beim Bezahlen – Welche Möglichkeiten gibt es?

    Zahlung per Bezahldienst, Rechnung, Kreditkarte, Bankeinzug, Vorkasse oder per Nachnahme – dies sind die am weitesten verbreiteten Methoden beim Shopping im Internet in absteigender Reihenfolge, je nach Nutzungshäufigkeit. Bankeinzug oder Vorkasse sind weniger beliebt, da das Geld schon vor Erhalt der Ware vom Konto fließt. Bei letzterem ist es zudem nicht möglich, den Betrag wieder selbst zurückbuchen zu lassen. Ein größeres Risiko für den Kunden also. Bei der Nachnahmeoption sind es hingegen vorrangig zusätzliche Gebühren, die abschrecken.

    Sicherheit sowohl auf Kunden- als auch auf Verkäuferseite bieten die verschiedenen Bezahldienste. PayPal ist hier wohl der bekannteste und am weitesten verbreitete Vertreter. Verschiedene Mechanismen sollen dazu beitragen, dass das Bezahlverfahren ein hohes Maß an Sicherheit aufweist. So sind die persönlichen Informationen nur bei PayPal hinterlegt, als spezialisierter Dienstleister wird der Datenschutz bei den Transaktionen hier auf mehreren Ebenen sichergestellt.

    Ein Kauf auf Rechnung oder per Kreditkarte bietet ebenfalls eine gewisse Sicherheit, da zuerst die Ware zugestellt wird. Das Risiko liegt bei dieser Variante auf der Verkäuferseite.

    Vorteile der Bezahldienste

    Die Anbieter – egal ob PayPal, Amazon Pay, Paydirekt oder SOFORT Überweisung – treten bei der Transaktion als neutrale Zwischenstelle auf. Durch die Spezialisierung und den Einsatz verschiedener Verfahren ist die Sicherheit hier oftmals höher, als bei einer direkten Zahlabwicklung zwischen Kunde und Verkaufsportal.

    Der größte Schwachpunkt liegt beim Bezahldienstleister selbst, wo als zentrale Stelle auch die wichtigen Kunden- und Bankdaten hinterlegt sind. Die Anbieter arbeiten stets an der Beseitigung neuer Sicherheitslücken, um den Kunden einen größtmöglichen Schutz bieten zu können. Zur Bewertung der Sicherheit spielen jedoch noch weitere Kriterien eine Rolle. Manchen Kunden ist es wichtig, dass verschiedene Informationen nicht zu marketingzwecken erhoben und weiterverwendet werden. Auch die Transparenz über die erhobenen persönlichen Informationen ist dabei von Bedeutung. Bei diesen Punkten gibt es signifikante Unterschieden bei den einzelnen Bezahldiensten.

    Änderungen beim bargeldlosen Zahlen ab Januar 2018

    Eine wichtige Neuerung betrifft die sogenannte Zahlungsdienstrichtlinie. Sie reguliert den Umgang mit verschiedenen Bezahlverfahren im digitalen Bereich. Seit 13. Januar 2018 müssen die Änderungen europaweit angewandt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

    • Zahlung per Lastschrift: Ein Erstattungsrecht ist hier nun gesetzlich festgelegt. Auch ohne Angabe von Gründen hat der Kontoinhaber das Recht auf Erstattung von Lastschriften innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen. Auch dieses Bezahlverfahren gewinnt somit an Attraktivität und nicht zuletzt Sicherheit.
    • Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge: Wird die Kreditkarte entwendet oder geht verloren und werden damit von einer fremden Person Transaktionen getätigt, gelten nun umfangreichere Regelungen zum Umgang mit solchen Situationen. Liegt Fahrlässigkeit seitens des Kontoinhabers vor, beträgt die Selbstbeteiligung künftig nur noch höchstens 50 Euro.
    • Verbot von Surcharching: Bisher war es den Händlern erlaubt für bestimmte Bezahlverfahren zusätzliche Gebühren zu erheben. Dies war vor allem bei der Zahlung per Kreditkarte der Fall. Dieses sogenannte Surcharching ist ab Januar ebenfalls nicht mehr erlaubt. Mögliche Kosten in der Abwicklung mit den Banken und Kreditinstituten dürfen nicht mehr auf den Kunden abgewälzt werden. Auch bei SEPA-Überweisungen und -Lastschriften sind die zusätzlichen Kosten jetzt tabu. Ziel ist eine bessere Kostentransparenz. Vor allem bei Flugbuchungen über das Internet waren hier bislang oft unverhältnismäßig hohe Gebühren angefallen.

    Gültigkeit der neuen Datenschutzgrundverordung ab Mai 2018

    Die Vorgaben der neuen EU-Richtlinien müssen ab 2018 im Rahmen des nationalen Rechts umgesetzt werden. Mehr Schutz der persönlichen Daten soll künftig die umfassend überarbeitete Datenschutzgrundverordnung bieten. Hier wurden zahlreiche Neuerungen erarbeitet, die Missbrauch und Ausbeutung schwerer machen sollen. Die neue Verordnung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten am 25. Mai 2018. Auch hier betrifft das aktualisierte Gesetz ganz unterschiedliche Punkte:

    • Rechenschafts- und Dokumentationspflicht: Online-Händler müssen künftig die Einhaltung der grundlegenden Datenschutzprinzipien auf Anfrage nachweisen. Großunternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 250 Personen, die umfassendere Informationen zu den Kunden und Einkaufsvorgängen erheben, unterstehen durch die Neuerungen einer Dokumentationspflicht zu diesen Verfahren. Beides bietet nun mehr Möglichkeiten zur Kontrolle und eventueller Abstrafung bei Nichteinhaltung.
    • Umgang mit erhobenen Daten: Hier gibt es verschiedene Änderungen zur Einwilligung mit dem Umgang der persönlichen Informationen. Eine Einwilligung muss nun leichter wieder rückgängig gemacht werden können – und zwar genauso leicht wie sie erteilt wurde. Minderjährige erfahren hierbei einen noch größeren Schutz als bisher. Für die erhobenen personenbezogenen Informationen besteht jetzt ein umfassendes Auskunftsrecht. Werden erhobene Daten weiterverarbeitet gelten jetzt strengere Regeln. Eine Nutzung für andere Zwecke als mit dem Verbraucher vereinbart, ist nur noch nach einer speziellen Prüfung möglich oder wird gleich untersagt.
    • Gestaltung der Datenschutzerklärungen: Die Online-Händler müssen künftig umfassender über ihren Umgang mit den erhobenen Daten in ihrer Datenschutzerklärung informieren. Vor allem der Zweck der Verarbeitung bekommt hier ein größeres Gewicht. Es muss über die Rechte zur Einwilligung, zum Widerruf oder auch bei einer Beschwerde informiert werden.
    • Nutzung von Social Media PlugIns: Die Nutzung solcher PlugIns ermöglichte es Shop-Betreibern bislang, auf zusätzlichen Kanälen bestimmte Informationen zu erheben. Hierfür ist nun klar eine vorherige Einwilligung notwendig. Eine Verlinkung ist zwar noch möglich, doch ohne Zustimmung des Kunden ist so kein unkontrollierter Austausch von Daten mit Social Media Plattformen mehr möglich.

    Sicherheit bei der Qualität

    Weiterhin wurde das bisher geltende Kaufrecht geändert. Der Verbraucher profitiert hier insbesondere von einer erweiterten Mängelhaftung. Die Neuerungen treten ab 1. Januar 2018 in Kraft.

    Vor allem Baumaterialien oder ähnliche Produkte sind hiervon betroffen. Wird Ware im Internet gekauft, die der Kunde anschließend bei sich einbaut, ist der Anbieter bei Mängeln der Ware regresspflichtig und muss gegebenenfalls für damit verbundene Kosten aufkommen. Bislang hatten die Händler hier keine Möglichkeit, diese an Hersteller oder eigene Lieferanten abzuwälzen. Dies wurde mit der Reform des Kaufrechts geändert. Der Verbraucher profitiert hier künftig möglicherweise von einfacheren Verfahren bei Beschwerden oder Mängelansprüchen. Die Gesetzesreformen sollen dazu beitragen, dass das Einkaufen im Internet künftig sicherer und nicht zuletzt auch noch komfortabler wird. Mehr Transparenz versprechen zudem neue Regelungen bei der EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung. Hier müssen Online-Händler sich ab 1. August 2018 an bestimmte Kennzeichnungspflichten halten. Auch bei Werbung für entsprechende Produkte muss der jeweilige Energieverbrauch durch die übliche Markierung kenntlich gemacht werden. Auf diese Weise soll es für den Kunden leichter werden, sich über den Energieverbrauch eines Geräts zu informieren.

    Fazit

    Die zahlreichen neuen Gesetzesänderungen sorgen für die Stärkung der Verbraucherinteressen in vielen Bereichen. Aber auch Händler haben künftig bessere Möglichkeiten, sich vor Zahlungsausfällen zu schützen. In manchen Fällen wie etwa bei der Sicherheit von Bezahlvorgängen ist dies vor allem für kleinere Online-Verkäufer mit gewissen Investitionen verbunden. Dennoch ist der Punkt Sicherheit bei den Kunden immer noch eines der wichtigsten Kriterien und ausschlaggebend für einen Kauf. Schließlich liegt es am Ende an ihnen, sich über die jeweiligen Konditionen zu informieren – insbesondere was den Umgang mit sensiblen Daten und der möglichen Nutzung für andere Zwecke betrifft.

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