Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärte, macht sich Schaar für Auflagen in der Internet-Branche stark. "Private Datensammlungen großer Unternehmen, zum Beispiel von Google, sind ja schon viel genauer, umfangreicher und aussagekräftiger als das, was durch eine staatlich verordnete Speicherung erfasst wird", sagte
"Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung, das kann ich nicht anders sehen." Schaar betonte, die in Deutschland und Europa geltenden Bestimmungen müssten auch für Unternehmen wie Google oder Facebook gelten: "Man muss auch die private Datenmacht begrenzen."
Aigner legte in ihrer Kritik an Google nach. Es sei nicht akzeptabel, dass sich Bürger erst im Netz informieren müssten, ob ihr Haus fotografiert und ins Web gestellt worden sei, sagte