Das sei noch eine zurückhaltende Berechnung, erklärten Apple-Anwälte in Unterlagen für einen großen Prozess in Kalifornien, der am kommenden Montag beginnen soll. Samsung weist die Vorwürfe zurück.
Der Prozess in Kalifornien ist der vorläufige Höhepunkt eines seit mehr als einem Jahr andauernden weltweiten Streits der beiden Unternehmen. Der iPhone-Entwickler aus Kalifornien und der aktuell weltgrößte Smartphone-Anbieter aus Südkorea werfen sich gegenseitig Verletzungen von Patenten und Designrechten vor.
Ein zentraler Schauplatz der Auseinandersetzung ist Deutschland. Am Dienstag stoppte das Oberlandesgericht Düsseldorf europaweit das kleine Samsung-Tablet Galaxy Tab 7.7. Gleichzeitig winkte das Gericht das größere Galaxy Tab 10.1N durch. Apple hatte ein bundesweites Verkaufsverbot für das Zehn-Zoll-Gerät von Samsung gefordert. Mit einem modifizierten Design, das die Koreaner eigens mit Blick auf die gerichtliche Auseinandersetzung entwickelt hatten, lief der Antrag von Apple ins Leere.
Nach dem Düsseldorfer OLG-Urteil schaut die Branche nun gespannt nach San Jose, wo am kommenden Montag der große Patent-Prozess Apple vs. Samsung beginnt. Teil der Apple-Forderung dort sind 500 Millionen Dollar, die der iPhone- und Apple-Hersteller als entgangene Gewinne durch angebliche Nachahmer-Produkte von Samsung betrachtet. Hinzu rechnet Apple noch zusätzliche 25 Millionen Dollar für einige Lizenzeinnahmen.
Erstmals wurde mit dem Gerichtsdokument auch bekannt, wie viel Apple für die rechtmäßige Nutzung seines intellektuellen Eigentums haben will: 24 Dollar pro Gerät für alle Patent- und Design-Rechte. Sucht man sich einzelne Patente heraus, könnte es noch teurer werden. So will der iPhone-Konzern 2,02 Dollar pro Gerät haben, wenn es eine Funktion beherrscht, bei der ein Bildschirm-Inhalt automatisch zurückspringt, wenn er per Fingerzeig zu weit gezogen wurde (Gummiband-Effekt). Nach Apples Klagen fehlt diese Funktionalität derzeit in Samsung-Geräten.
Samsung bezichtigt Apple im Gegenzug, unrechtmäßig Technologie-Patente der Südkoreaner einzusetzen. Auch Apples Schadenersatzforderungen hält Samsung für übertrieben und falsch: Der US-Rivale wolle die gesamten Einnahmen mit den angeprangerten Geräten haben.
Die Milliardenforderung war in den Gerichtsunterlagen vom deutschen Patentexperten Florian Müller aufgestöbert worden. Sollte Apple Recht bekommen, könne die Summe noch weiter steigen, betonte er. Etwa, wenn eine bewusste Patentverletzung nachgewiesen werde.
Das in Deutschland mit Spannung erwartete Urteil in Düsseldorf wurde von den Milliarden-Forderungen in den Hintergrund verdrängt. Immerhin bringt der Richterspruch Samsung etwas mehr Sicherheit. Nach dem Düsseldorfer Landgericht befand auch das Oberlandesgericht, dass es Samsung gelungen ist, mit dem Galaxy 10.1 N ein Tablet-Design um Apples Schutzrechte herum zu entwickeln. Durch die markante Firmenbezeichnung, den breiteren Rand und die Lautsprecherschlitze sei "die Grenze gewahrt", sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke. Die Eil-Entscheidungen sind rechtskräftig, können aber mit Hauptsacheverfahren angegriffen werden (Az.: I-20 W 141/11).
Aber auch Apple hat in Düsseldorf punkten können und mit dem OLG-Urteil Samsungs Original-Tablet, das Galaxy Tab 10.1, vom deutschen Markt verbannt (Az.: I-20 U 35/12). Die Südkoreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1N für den deutschen Markt entwickelt.
Beim kleineren Modell 7.7 sah sich das Oberlandesgericht im Gegensatz zum Landgericht europaweit zuständig, weil die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung der Muttergesellschaft einzustufen sei. Das Vertriebsverbot für das 7.7 gilt nicht für Deutschland - hierzulande hatte Samsung es aber ohnehin nach dem Verbot des "großen Bruders" 10.1 nicht auf den Markt gebracht. (dpa)
Mitteilung zur Düsseldorfer Entscheidung