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Bundesgerichtshof: Richter entscheiden, ob das Einbinden von Youtube-Videos legal ist

Bundesgerichtshof

Richter entscheiden, ob das Einbinden von Youtube-Videos legal ist

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    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt darüber, ob das Einbinden von You-Tube-Videos in eine Website Urheberrechte verletzt.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt darüber, ob das Einbinden von You-Tube-Videos in eine Website Urheberrechte verletzt. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Youtube-Videos und deren Einbindung sind für viele Betreiber von Webseiten, Blogs und Foren Alltag. Man sieht auf Youtube einen spannenden Clip, kopiert sich den Link und fügt ihn dann auf der eigenen Plattform ein. Schon wird der Streifen dargestellt. "Einbinden" heißt die Funktion, die

    Das Problem beim Einbinden von Youtube-Videos: Wenn man fremde Filme auf seiner eigene Seite nutzt, greift man zumindest indirekt in die Urheberrechte des Film-Eigentümers ein, nutzt kostenlos dessen Leistung. Das ist zwar seit vielen Jahren gängige Praxis, zumindest rechtlich aber bewegt man sich dabei in einer Grauzone.   

    BGH: Ist das Einbinden von Youtube-Videos legal?

    Damit könnte aber bald Schluss sein in Deutschland. Denn Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, befasst sich heute genau mit diesem Problem (I ZR 46/12 Framing).

    In dem konkreten Fall streiten zwei Parteien genau über die Frage, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er fremde Inhalte, die bereits über andere Internetangebote abrufbar sind, in sein eigenes Internetangebot per "Framing" einbindet.

    Beklagte hatten Film von Youtube eingebunden

    Geklagt hatte eine Firma, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt. Sie hatte zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel "Die Realität" herstellen lassen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Der Film war - laut der Firma ohne ihre Zustimmung - auf der Videoplattform "YouTube" abrufbar.

    Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für eine Konkurrenzfirma tätig. Sie hatten auf ihren Webseiten das Youtube-Video der Firma eingebunden. Die Klägerin ist nun der Meinung, das sei ein Verstoß gegen das Urheberrecht und will deshalb Schadensersatz.

    Landgericht München: Zu Schadensersatz verurteilt

    In erster Instanz hatte das Landgericht die beiden Beklagten tatsächlich zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1000 Euro verurteilt. In zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht München die Klage ab (OLG München 6 U 1092/11 Urteil vom 16. Februar 2012).

    Nun hat der BGH das Wort. Und das Urteil der Richter dürfte für viele Betreiber von Blogs und Webseiten wichtig sein. "Wenn der BGH das Einbinden fremder Inhalte tatsächlich als  Urheberrechtsverletzung bewertet, besteht die Gefahr weiterer Abmahnungen von Nutzern sozialer Netzwerke." befürchtet etwa der bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke.

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