Seit vergangener Woche verunsichert die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen deutsche Internetnutzer mit Abmahnungen. Die Anwälte behaupten, die Betroffenen hätten auf der Internetplattform Redtube pornografische Video-Streams angesehen und damit das Urheberrecht verletzt. 250 Euro verlangt u+C von den Abgemahnten pro Fall, außerdem sollen diese eine Unterlassungserklärung abgeben.
Ob die Abmahnungen - Experten gehen von mehreren Tausend aus - berechtigt sind, ist äußerst umstritten. Viele Juristen gehen davon aus, dass das Ansehen von Streams im Internet eigentlich legal ist. Hinzu kommt, dass die Abmahn-Kanzlei möglicherweise auf äußerst fragwürdige Art an die Klarnamen und Adressen der Betroffenen gekommen ist. Mehrere Internetportale berichten, dass die Kölner Richter, die die Herausgabe der Daten anordneten, einem Irrtum unterlegen waren. Sie glaubten wohl, dass es sich um Fälle des Filesharings handle, nicht um Streamings.
Dubiose Mails von Urmann + Collegen
Die Empörung jedenfalls ist groß, die Berichterstattung bundesweit breit. Und jetzt sind offenbar auch noch kriminelle Trittbrettfahrer auf den Zug aufgesprungen. Seit heute Morgen landen in vielen Mailpostfächern Schreiben, die scheinbar ebenfalls von der Kanzlei Urmann und Collegen stammen.
Den - namentlich genannten - Empfängern wird in den Mails ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Wortwahl und Satzbau entspricht den bekannten Abmahnschreiben von U+C. Angeblich habe man über Redtube einen Porno-Stream gesehen:
"Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 21.12.2013 23:53:50
IP-Adresse: 65.11.138.10 xxx
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 9524373191533
Stream Seite: Redtube"
heißt es etwa in einer uns vorliegenden Mail.
Gefährliche zip-Datei im Anhang
Doch von Urmann + Collegen sind diese Abmahnungs-Mails nicht. In zwei uns vorliegenden Nachrichten sind allein schon die Absenderadressen andere und haben nichts mit der Regensburger Kanzlei zu tun. Hinzu kommt: Das Datum der angeblichen Urheberrechtsverletzung liegt in beiden Mails in der Zukunft, konkret am 21. Dezember und am 23. Dezember 2013. Und: Im Anhang der Mails sind nicht etwa die "Logdaten" zu finden, die in der Nachricht versprochen werden. Es handelt sich vielmehr um eine zip-Datei, die von Virenscannern bereits als gefährliches Schadprogramm erkannt wird.
Wer derzeit Mails erhält, die angeblich von Urmann + Collegen stammen, sollte also äußerst vorsichtig sein. Generell gilt: Anhänge in Mails, die man nicht ausdrücklich angefordert hat, sollte man niemals öffnen.