In der vergangenen Woche hatte das Düsseldorfer Landgericht den Vertrieb des neuen Tablet-Computers von Samsung in Deutschland untersagt (Aktenzeichen: 14c O 194/11). Apple wirft der Konkurrenz vor, dass das Galaxy dem iPad zu ähnlich sieht und geschützte Design-Muster zu verletzen. Die Südkoreaner legten Berufung gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts ein, dass ihnen den Vertrieb des Tablet-Computers Galaxy Tab 10.1 in Deutschland untersagt.
Samsung muss die Berufung innerhalb der kommenden zwei Monate begründen, teilte das nun zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag mit. Danach erhält Apple Gelegenheit zur Erwiderung. Dann wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt. Damit dürfte Samsung das Weihnachtsgeschäft mit seinem Tablet-Computer in Deutschland verpassen.
Apple hatte sich bereits im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. Um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht. dpa