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BGH-Urteil: Ebay-Auktionen dürfen nach Gebotseingang nicht gestoppt werden

BGH-Urteil

Ebay-Auktionen dürfen nach Gebotseingang nicht gestoppt werden

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    Ebay-Auktionen dürfen nach Gebotseingang nicht gestoppt werden
    Ebay-Auktionen dürfen nach Gebotseingang nicht gestoppt werden

    Auf der Online-Auktionsplattform Ebay wird einiges zum Verkauf angeboten - auch Fahrzeuge. Im Streit um ein zurückgezogenes Auto-Angebot hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bieter recht gegeben und damit eine für alle

    Auto-Besitzer bricht Versteigerung bei Ebay ab

    Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen. Er hatte für das Fahrzeug ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4200 Euro verkaufen und zog sein Internet-Angebot daraufhin zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten - das bis dahin höchste Gebot.

    Ebay-Versteigerung: BGH bestätigt Urteil von Oberlandesgericht

    Der Bieter wollte jetzt Schadenersatz in Höhe des Wertes des Wagens, der auf 5250 Euro beziffert wird. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte ihm recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Dieses Urteil bestätigte der BGH am Mittwoch zunächst ohne Angaben von Gründen. dpa

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