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BGH: Gericht: Autovervollständigung von Google kann rechtswidrig sein

BGH

Gericht: Autovervollständigung von Google kann rechtswidrig sein

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    Die Autovervollständigung bei Google kann unter Umständen rechtswidrig sein. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Das Urteil wird Folgen haben - wohl auch für eine Klage von Bettina Wulff gegen Google.
    Die Autovervollständigung bei Google kann unter Umständen rechtswidrig sein. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Das Urteil wird Folgen haben - wohl auch für eine Klage von Bettina Wulff gegen Google. Foto: Screenshot/AZ

    Im vorliegenden Fall (VI ZR 269/12)hatte ein Firmengründer Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzte, wenn danach gesucht wurde. Er forderte, dass diese Autovervollständigung nicht erfolgt. Google hatte das abgelehnt. Begründung: Die Ergänzungen zeigten nur, nach welchen Begriffen Internetnutzer im Zusammenhang mit dem Namen noch gesucht hätten. 

    Das sah der Bundesgerichtshof jedoch anders. Die BGH-Richter hoben ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln auf. Sie stellten fest, dass Suchmaschinen Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen müssen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn auch durch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzt werden.

    Auswirkungen auf Klage von Bettina Wulff gegen Google

    Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google haben, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war. Wulflf hatte geklagt, weil bei Eingabe ihres Namens Google diesen mit Worten wie Prostituierte oder Escort vervollständigte.

    Jurist: Jeder kann sich bei Google beschweren

    "Künftig muss der Suchmaschinenbetreiber sämtliche Rügen  individuell prüfen", meinte auch der Rechtsanwalt Christian Solmecke, von der Kölner Medienrechtskanzlei  Wilde Beuger Solmecke. "Jeder, der sich durch die Autocomplete Funktion  in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google  wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten  Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden. Jedenfalls dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechtsverletzung ergibt."

    Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert.  bo/dpa

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