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Apple: Wer darf über sein Smartphone wischen?

Apple

Wer darf über sein Smartphone wischen?

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    Die Wischbewegung ist keine große Innovation, befand das Gericht.
    Die Wischbewegung ist keine große Innovation, befand das Gericht. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Einmal kurz über das Smartphone gewischt und los geht’s – die Bewegung zum Entsperren des Geräts ist für viele eine unscheinbare Selbstverständlichkeit. Doch das Ziehen über den Bildschirm hat den Bundesgerichtshof beschäftigt.

    Reicht eine Bewegung des Fingers für ein Patent?

    Das Gericht musste in einem Streit zwischen Apple und Motorola entscheiden, ob die Idee für das Entsperren durch Wischen in Deutschland patentierbar ist. Steckt genug erfinderische Arbeit dahinter, dass die Fingerbewegung für ein Patent ausreicht?

    Das Gericht verneinte gestern diese Frage. Die Wischbewegung sei durch den Stand der Technik bereits naheliegend gewesen, es stecke keine große Innovation dahinter. Der Streit mutet bizarr an, doch in der Computer-Branche sind solche Auseinandersetzungen Alltag.

    Die Firmen verklagen sich oft gegenseitig, es ist ein Kampf jeder gegen jeden. So warf Microsoft Google vor, seine Patente verletzt zu haben. Ericsson verklagte Apple. Yahoo ging gegen Facebook vor.

    Apple begann 2011, massiv gegen Smartphone-Hersteller einzuschreiten, die wie Motorola das Betriebssystem des Konkurrenten Google verwenden. Apple behauptete, die Handys seien Kopien des iPhone. Ein langwieriges Verfahren gegen Samsung läuft immer noch. Apple reichte in mehreren Ländern Klage ein. Wer bei den Gerichtsverfahren gewinnt, kann die Geschäfte von Konkurrenten behindern. In der Branche geht es um Milliarden.

    Doch bei der Prozessflut kann der Kunde auf der Strecke bleiben. Der Wirtschaftswissenschaftler James Bessen von der Universität Boston schätzt, dass Firmen im Jahr 2011 allein in den USA mindestens 29 Milliarden Dollar für Patentprozesse ausgegeben haben. Dieses Geld können die Unternehmen dann nicht in die Entwicklung von Produkten stecken. Zudem werden durch die Prozesslust neu gegründete Firmen ausgebremst, weil sie mit Klagen überzogen werden.

    Große Konzerne horten Patente für Gerichtsverhandlungen

    Wissenschaftler Bessen beobachtet, dass die Situation bei Software-Patenten, um die es bei den meisten Prozessen geht, besonders problematisch ist. Der Experte führt dies darauf zurück, dass diese Patente zu ungenau formuliert sind. Anders als bei Maschinen gebe es nichts Handfestes, an dem man festmachen könne, worauf sich das Patent bezieht.

    Bessen spricht von einer regelrechten Rüstungsspirale. Große Konzerne horten Patente, um sich auf Gerichtsprozesse vorzubereiten, mit denen sie Konkurrenten schwächen können. Doch vielleicht hat schon die Ära des Abrüstens begonnen.

    Weltweit scheint sich der Trend durchzusetzen, dass es Patentschutz nur noch für echte Technik gibt. Der Düsseldorfer Fachanwalt Anton Horn ist davon überzeugt. Im konkreten Streitfall zwischen Apple und Motorola würden die Sensoren im Bildschirm als echte Technik durchgehen. Denn sie erkennen die Wischbewegung. Der Bundesgerichtshof folge mit seiner Entscheidung diesem Trend. mit dpa

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