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Verkehr: Weniger als jeder dritte gefällte Alleebaum neu gepflanzt

Verkehr

Weniger als jeder dritte gefällte Alleebaum neu gepflanzt

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    Leuchtend gelb blühen die Rapspflanzen auf einem Feld neben einer Allee im Landkreis Oder-Spree.
    Leuchtend gelb blühen die Rapspflanzen auf einem Feld neben einer Allee im Landkreis Oder-Spree. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild, dpa

    An Brandenburgs Landesstraßen sind in den vergangenen Jahren weniger als ein Drittel der gefällten Alleebäume neu gepflanzt worden. Von 2018 bis 2022 wurden knapp 13.300 Bäume gefällt, wie das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel mitteilte. Dagegen wurden im selben Zeitraum nur etwa 3700

    Ende Oktober dieses Jahres hatte das Ministerium als Gründe für die Baumfällungen schärfere Sicherheitsbestimmungen und die veränderten Klimabedingungen genannt, die zu Trockenheit und Schädigungen führten. Viele Bäume hätten zudem ein hohes Alter erreicht. Ausreichende Neupflanzungen an den Alleen seien auch an den fehlenden Flächen gescheitert. Der Aufwuchs neuer Bäume sei durch Spätfröste, Sonnenbrand, schlechte Qualität des Saatgutes, Salzeinträge und Vandalismus behindert worden.

    Grünen-Landtagsabgeordnete fordert Schutz für Alleen

    Die Grünen-Landtagsabgeordnete Hiekel forderte: "Es wird höchste Zeit, dass wir unsere Alleen besser schützen und mindestens so viele Alleebäume nachpflanzen, wie gefällt werden." Sie erwarte, dass der Schutz der Alleen besonders an Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen verbessert werden könne.

    Sie schlägt vor, an wenig befahrenen Landesstraßen die Geschwindigkeit und den Mindestabstand zwischen Fahrbahnrand und Alleebäumen von bislang 4,50 Meter auf 3,50 Meter zu verringern und auf Leitplanken zu verzichten. Nach Ansicht der Abgeordneten könnten dann an solchen Straßen mehr Bäume gepflanzt werden, wie es das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits vormache.

    Das Ministerium sieht das zum Teil kritisch. Auf Schutzplanken an Landesstraßen könne zwar dann verzichtet werden, wenn Tempo 70 gilt. Dazu müssten jedoch die Straßenverkehrsordnung sowie die entsprechende Verwaltungsvorschrift auf Bundesebene geändert werden. Beim Mindestabstand der Bäume zum Fahrbahnrand von 4,50 Meter sieht das Ministerium jedoch keinen Bewegungsspielraum.

    Den Angaben zufolge wird unter den Verkehrsministern der Länder derzeit diskutiert, ob die Richtlinie für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, in der auch die Bestimmungen über Mindestabstände von Alleebäumen zur Fahrbahn enthalten sind, neu gefasst werden sollen.

    (dpa)

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