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Verfassungsklage: Haushaltsurteil könnte Folgen für Brandenburg-Paket haben

Verfassungsklage

Haushaltsurteil könnte Folgen für Brandenburg-Paket haben

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    Das Landeswappen mit dem rotem Adler hängt neben dem Eingang zum Brandenburger Verfassungsgericht.
    Das Landeswappen mit dem rotem Adler hängt neben dem Eingang zum Brandenburger Verfassungsgericht. Foto: Soeren Stache, dpa (Archivbild)

    Das Verfassungsgericht Brandenburg hält mögliche Folgen des Haushaltsurteils aus Karlsruhe für das milliardenschwere

    Das Gericht entscheidet erst im kommenden Jahr abschließend über eine Klage der AfD-Landtagsfraktion zum Brandenburg-Hilfspaket. "Die Entscheidung ist für dieses Jahr nicht mehr vorgesehen", sagte die Sprecherin. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 werde dabei sicherlich berücksichtigt.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds - ein Sondervermögen - im Nachtragshaushalt 2021 für unzulässig erklärt. Damit fehlen dem Fonds 60 Milliarden Euro an Krediten. Die Richter in Karlsruhe entschieden auch, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Das Gericht wies auch auf das Prinzip der Jährigkeit hin, wonach Ermächtigungen nur bis Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden dürfen.

    Der Brandenburger Landtag hatte für 2023 und 2024 eine außergewöhnliche Notlage erklärt, damit über das Brandenburg-Paket bis zu zwei Milliarden Euro neue Schulden zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges aufgenommen werden können. Es wurde nicht aus Corona-Mitteln finanziert und ist Teil des Doppelhaushalts 2023/2024. Mittel fließen zum Beispiel an Kommunen, Krankenhäuser, Kita-Eltern, Schulen, Hochschulen, Sportvereine und in den Ausbau des Katastrophenschutzes.

    Nach Angaben von Finanzministerin Katrin Lange (SPD) werden mögliche Auswirkungen des Urteils aus Karlsruhe auf das Paket geprüft. Sie verwies dabei auch auf das Verfassungsgericht. Lange betonte, dass in Brandenburg keine Corona-Notlagenkredite umgewidmet wurden. Zugleich wies sie darauf hin, dass bei der Verwendung der Gelder ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Notlagenbeschluss des Landtags bestehen müsse.

    CDU-Fraktionschef Jan Redmann sieht auch Prüfbedarf. Der Landtag hat die Notlage in einem Beschluss für die Jahre 2023 und 2024 erklärt. Ob das Bestand habe oder ob zwei separate Entscheidungen nötig seien, müsse geprüft werden.

    Das Verfassungsgericht hatte einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen das Hilfspaket im August abgelehnt. Das Gericht begründete dies damals damit, dass ein besonderes Gewicht der Gründe fehle, um ein Gesetz außer Vollzug zu setzen. Die Richter schlossen in ihrer Eilentscheidung aber nicht aus, dass Grundsätze des Haushalts berührt und verletzt sein könnten. Nach Ansicht der AfD-Fraktion hatte der Landtag die außergewöhnliche Notsituation zu wenig erklärt und nicht begründet, warum der Geldbedarf nicht mit Kürzungen finanziert werden kann, sondern Schulden aufgenommen werden.

    (dpa)

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