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Umweltministerkonferenz: Schnellabschuss für Wölfe nach Weidetier-Riss soll kommen

Umweltministerkonferenz

Schnellabschuss für Wölfe nach Weidetier-Riss soll kommen

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    Ein Wolf läuft durch einen Wald.
    Ein Wolf läuft durch einen Wald. Foto: Swen Pförtner, dpa (Symbolbild)

    Brandenburg wird nach einem Beschluss bei der Umweltministerkonferenz das Schießen von Wölfen nach Rissen von Weidetieren erleichtern. Die Wolfsverordnung werde kurzfristig überarbeitet, kündigte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) am Freitag an. Der Wolf als geschützte Art dürfe aber weiterhin nicht "willkürlich" geschossen werden.

    Besonders stark betroffene Bundesländer wollen mit einheitlichen Länderverordnungen den schnelleren Wolfsabschuss bereits zum Start der Weidesaison 2024 möglich machen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) kündigte am Freitag in Münster Gespräche in der kommenden Woche an. Dabei geht es um Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

    Die Umweltminister von Bund und Ländern hatten sich bei einem zweitägigen Treffen darauf verständigt, dass Wölfe, die Schutzzäune überwunden und Nutztiere gerissen haben, schneller getötet werden können. Unklar blieb, wie viele Tiere das pro Jahr treffen könnte. Es sei unseriös, jetzt schon eine Zahl zu nennen, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne).

    Die meisten Wolfsrudel leben in Brandenburg (52), gefolgt von Niedersachsen (39) und Sachsen (38).

    Für die konkrete Ausgestaltung der Neuregelung soll laut Brandenburgs Umweltminister Vogel eine Arbeitsgruppe der betroffenen sechs Bundesländer Vorschläge erarbeiten. Eine Änderung ist, dass anders als bisher für einen Abschuss nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden muss.

    Zudem müssen die Länder Gebiete mit erhöhtem Rissgeschehen festlegen. In diesen Regionen soll bereits nach dem erstmaligen Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Diese soll für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Vorfall gelten. Der Abschuss soll im Umkreis von bis zu 1000 Metern um die betroffene Weide möglich sein.

    Das Umweltministerium in Brandenburg und das Landesamt für Umwelt arbeiten nun an der Umsetzung der Vorgaben, die dann mit den Landnutzer- und Naturschutzverbänden diskutiert werden.

    Der Landesbauernverband kritisierte die angepeilte Regelung und dringt weiterhin darauf, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird. "Der Verzicht auf die genetische Identifikation ist ein winziges Schräubchen, das gelockert wurde", teilte der Wolfsbeauftragte des Landesbauernverbandes, Jens Schreinicke, mit. Es bestünden weiterhin strenge örtliche und zeitliche Einschränkungen, die den Abschuss Schaden stiftender Wölfe erschwerten.

    "Den stetig wachsenden Wolfsbestand in Brandenburg regulieren wir damit nicht", so Schreinicke. Die Weidetierhaltung werde weiter zurückgehen. Auch der Jagdverband fordert, die Wolfszahlen gezielt zu verringern.

    (dpa)

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