Landesrechnungshof kritisiert Sondervermögen Klimaschutz
Die Präsidentin des Rechnungshofs hat am schwarz-roten Gesetzentwurf zum Sondervermögen Klimaschutz einiges auszusetzen. Finanzsenator und Umweltsenatorin halten ihn für richtig.
Der Berliner Landesrechnungshof sieht den Gesetzentwurf für die Einrichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen kritisch. Vertreter des schwarz-roten Senats verteidigen ihn dagegen. Sie wollen auf diesem Weg mit zunächst fünf Milliarden Euro Maßnahmen finanzieren, mit denen Berlin bis spätestens 2045 klimaneutral werden soll. Dafür sollen zusätzliche Schulden aufgenommen werden, die im regulären Haushalt nicht auftauchen. "Der Rechnungshof hat Zweifel daran, ob nach der jetzigen Begründung eine Ausnahme von der Schuldenbremse gerechtfertigt ist", sagte Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen am Mittwoch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses.
Rechnungshof sieht keine Notsituation
Voraussetzung für eine Ausnahme sei eine Notsituation, die konkretisiert und hinreichen umrissen sein müsse. "Der Gesetzentwurf nennt verschiedene Krisen, insbesondere Klimakrise und Energiekrise", sagte Klingen. "Aus Sicht des Rechnungshofs ist die Klimakrise eine Daueraufgabe. Sie ist keine eindeutig umrissene Notsituation."
Ähnlich sei das mit Blick auf die Energiekrise. "Die Notsituation muss zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes führen. Dazu enthält der Gesetzentwurf keine Ausführungen", warf Klingen der schwarz-roten Koalition vor.
Mängel sieht sie auch bei der Beteiligung des Parlaments: Es sei erforderlich, dass das Parlament bei der konkreten Beschreibung der Notlage, bei der Frage, inwieweit es einen finanziellen Bedarf für das Land gebe und auch der, wie die Mittel verwendet werden sollen, entscheiden könne. "Der Hauptausschuss reicht hier nicht aus."
Finanzsenator widerspricht der Rechnungshofpräsidentin
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) widersprach Klingen. Es sei in mehrfacher Hinsicht eine außergewöhnliche Lage, mit der sich Berlin konfrontiert sehe. Der Klimaschutz gehe über eine dauernde Aufgabe hinaus. Zu den Herausforderungen angesichts des Klimawandels kämen die durch den Krieg in der Ukraine und nun auch noch durch den Krieg in Nahost, der ebenfalls Auswirkungen auf den Energiemarkt habe. Auch deshalb müsse sich Berlin so schnell, wie es möglich sei, aus energiepolitischen Abhängigkeiten befreien. "Die Risiken nehmen noch zu", sagte Evers. "Die Lage ist außergewöhnlich."
Die Frage, ob sich mit den Mitteln des Kernhaushalts angemessen auf die Lage reagieren lasse, sei mit Nein zu beantworten. "Die Spielräume werden in den kommenden Jahren abnehmen", so der Finanzsenator. Das Sondervermögen sei auch eine Antwort darauf, dass durch die Ausgaben für Klimamaßnahmen keine soziale Schieflage entstehen dürfe. Er halte den Weg, für den sich Schwarz-Rot entschieden habe, für geboten und richtig.
Umweltsenatorin hält Sondervermögen für notwendig
Auch Umwelt- und Klimaschutzsenatorin Manja Schreiner (CDU) vertrat die Ansicht, es liege eine Notlage vor. Berlin habe außerdem ehrgeizige Klimaziele, Klimaneutralität solle noch vor 2045 erreicht werden. Um das zu ermöglichen, müsse bei der Umsetzung von Maßnahmen mehr passieren, plädierte sie für das Sondervermögen.
Professor Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, argumentierte im Hauptausschuss ebenfalls, die Regelung zur Schuldenbremse lasse das Sondervermögen Klimaschutz zu. Aus seiner Sicht ist eine außergewöhnliche Notsituation gegeben. Anders als die Rechnungshofpräsidentin wird nach seiner Einschätzung das Landesparlament bei der Gesetzgebung ausreichend beteiligt. Er sehe keine rechtlichen Bedenken gegen das Gesetz, lautete das Fazit des Verfassungsrechtsexperten.
(dpa)
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