Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Berlin & Brandenburg
  3. Ukraine-Krieg: Streit um gehörlose Geflüchtete in Berlin

Ukraine-Krieg
13.04.2022

Streit um gehörlose Geflüchtete in Berlin

Um die Unterbringung einer Gruppe gehörloser Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist in Berlin ein Streit entbrannt.

Der Gehörlosenverband Berlin und der Flüchtlingsrat warfen dem Senat am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung vor, die bis zu 180 Menschen umfassende Gruppe gegen ihren Willen trennen und in andere Teile Deutschlands bringen zu wollen. Das sei "respektlos" und ignoriere die spezifischen Bedürfnisse der Menschen. Ihnen sei zugesichert worden, in Berlin bleiben zu dürfen. Stattdessen wolle der Senat die Menschen nun "aus der Stadt vertreiben".

Die Senatsverwaltung für Soziales wies diese Darstellung in einer Erklärung zurück. Den Menschen sei nicht versprochen worden, in Berlin bleiben zu dürfen. Vielmehr sei der Gruppe angeboten worden, sie nicht auseinanderzureißen und komplett nach Köln zu bringen, weil dort eine gemeinsame Unterbringung in Hotels möglich gewesen sowie Strukturen für Gehörlose vorhanden seien. Dort gebe es ein Gehörlosenzentrum, Kitas und Schulen für Betroffene, auch einen Studiengang für Gehörlose - also gute Bedingungen für schnelle Integration und Einbindung in die dortige "Gehörlosen-Community".

Leider hätten nur 18 Geflüchtete das Angebot angenommen, so die Sozialverwaltung. Da es nicht möglich gewesen sei, die Hotels in Köln längere Zeit frei zu halten, bestehe es nun leider nicht mehr. "Insofern haben alle, die den Gehörlosen die Weiterfahrt nach Köln ausgeredet haben, mit dazu beigetragen, dass die Option einer gemeinsamen Unterbringung in Hotels in Köln mit Anbindung ans Gehörlosenzentrum unmöglich gemacht wurde. Köln hätte für diese Menschen eine neue Heimat werden können."

Gehörlosenverband und Flüchtlingsrat forderten, den Verbleib aller Betroffenen in Berlin zu gewährleisten. Stattdessen würden die Gehörlosen unter Druck gesetzt. Sie seien in eine "Unterkunft am Stadtrand mit Vollverpflegung ohne Kochmöglichkeiten" gebracht worden, zudem sei ihnen Sozialhilfe gekürzt worden. Auch diesen Behauptungen widersprach die Sozialverwaltung.

Nach ihrer Ankunft in Berlin kamen die Menschen demnach zunächst übergangsweise in zwei Hotels unter. Der Vertrag mit den Hotels sei aber ausgelaufen. 84 Personen, denen eine gemeinsame Unterbringung wichtig gewesen sei, seien daher am 4. April in einer "Vollversorgungseinrichtung" des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten in Pankow untergebracht worden, die entsprechende Kapazitäten habe. Die medizinische Versorgung sei gewährleistet. Das Sozialamt Pankow habe den Menschen am 12. April Sozialleistungen zunächst bis zum 18. April gewährt. Andere Gehörlose aus der Gruppe seien offenbar privat untergekommen.

Die Sozialverwaltung erinnerte daran, dass unter den Geflüchteten aus der Ukraine generell viele Schwerkranke, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige seien. Um ihnen mittel- bis langfristig über die Erstversorgung hinaus Integration, Teilhabe und adäquate Betreuung in Deutschland zu ermöglichen, sei die Beteiligung verschiedener Bundesländer notwendig. Berlin könne das nicht allein stemmen. Der Senat habe dazu klare Regeln beschlossen, die für alle gleichermaßen gelten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.