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Tarifkonflikt: Poststreik kann Auswirkungen auf Wahlunterlagen haben

Tarifkonflikt

Poststreik kann Auswirkungen auf Wahlunterlagen haben

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    "Warnstreik" steht auf einem Transparent.
    "Warnstreik" steht auf einem Transparent. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Februar haben. Zwar betrifft das nicht den Versand von Wahlunterlagen an die Berlinerinnen und Berliner, wie eine Sprecherin der Landeswahlleitung am Freitag auf Anfrage mitteilte. Denn diese Papiere, also die Wahlbenachrichtigung und auf Wunsch auch Briefwahlunterlagen, würden innerhalb Berlins nicht von der Deutschen Post AG verschickt, sondern vom Dienstleiter Pin AG. Zu Verzögerungen kann es demnach aber beim Rückversand der Wahlbriefe an die Bezirkswahlämter kommen, sofern Briefwähler dafür die Post nutzen.

    Post und Landeswahlleitung stünden in engem Austausch miteinander, sagte die Sprecherin. "Aktuell gibt es nur sehr geringe Auswirkungen auf die Zustellung der Wahlbriefe an die Bezirkswahlämter. Es wird erwartet, dass einzelne Wahlbriefe einen Tag verspätet eintreffen." Verzögerungen könnte es demnach auch beim Versand von Wahlunterlagen an Berliner Wahlberechtigte geben, die in anderen Bundesländern oder im Ausland wohnen. Denn das übernimmt im Gegensatz zum Versand innerhalb Berlins die Post.

    Ob sich die Problematik durch weitere Warnstreiks in den kommenden Tagen und Wochen verschärft, ist offen. Bei der Post schwelt ein Tarifkonflikt um höhere Löhne. Am Freitag gab es in dem Zusammenhang bundesweit erste

    (dpa)

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