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Senat: Umfrage: Unzufriedenheit über schwarz-rote Regierung wächst

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Umfrage: Unzufriedenheit über schwarz-rote Regierung wächst

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    Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) gibt ein Statement ab.
    Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) gibt ein Statement ab. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Knapp ein Jahr nach Amtsantritt stößt Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner laut einer Umfrage auf weniger Zustimmung. Nach einer Civey-

    Bei einer früheren Civey-Umfrage nach hundert Tagen im Amt verzeichnete Wegner einen Zufriedenheitswert von 32 Prozent, hieß es am Montag in dem "Tagesspiegel"-Bericht. Damals hätten sich 42 Prozent negativ zu der Arbeit des CDU-Politikers geäußert.

    Auch die Koalition von CDU und SPD wird skeptischer betrachtet. Laut der Umfrage sind 64 Prozent der Befragten nicht mehr zufrieden mit Schwarz-Rot. Lediglich 28 Prozent der Befragten zeigen sich demnach noch mit der Arbeit von Schwarz-Rot zufrieden. 25 Prozent sind laut Umfrage eher zufrieden, nur drei Prozent sehr zufrieden. Der Rest der Befragten sei in der Frage unentschieden. Laut "Tagesspiegel" lag die Zustimmung an dem Bündnis von CDU und

    Der von CDU und SPD gebildete Senat hatte seine Arbeit am 27. April aufgenommen. Zuvor war der CDU-Landesvorsitzende Wegner im Abgeordnetenhaus erst im dritten Wahlgang zum Regierenden Bürgermeister gewählt worden. Obwohl die Koalitionspartner CDU und SPD dort 86 Stimmen haben, erhielt er im ersten Wahlgang in geheimer Wahl nur 71, im zweiten dann 79 Stimmen. Im dritten Anlauf kam er auf 86.

    Die CDU hatte die Wiederholungswahl am 12. Februar mit 28,2 Prozent klar gewonnen. SPD und Grüne bekamen beide 18,4 Prozent. Die Sozialdemokraten hatten dabei einen Minivorsprung von 53 Stimmen. Die Linke kam bei der Wahl auf 12,2 Prozent, die rechtspopulistische AfD auf 9,1 Prozent. Die Liberalen flogen mit 4,6 Prozent aus dem Parlament des Bundeslandes. Die Wiederholungswahl war nötig geworden, nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom September 2021 wegen "schwerer systemischer Mängel" für ungültig erklärt hatte.

    (dpa)

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