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Schlusszeiten: Verstöße gegen Ladenöffnungsgesetz: Kaum "Späti"-Kontrollen

Schlusszeiten

Verstöße gegen Ladenöffnungsgesetz: Kaum "Späti"-Kontrollen

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    Ein Mann holt eine Flasche Bier aus einem Kühlschrank in einem Spätkauf in Berlin-Mitte.
    Ein Mann holt eine Flasche Bier aus einem Kühlschrank in einem Spätkauf in Berlin-Mitte. Foto: Sven Braun, dpa

    Besonders Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln mit ihrer hohen Dichte an Spätverkaufs-Geschäften halten sich mit Kontrollen fast ganz zurück. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine AfD-Anfrage hervor. Offiziell müssen die allermeisten Spätis am Sonntag, also von Samstagnacht um Mitternacht bis Sonntag um Mitternacht schließen, weil sie wie alle anderen Geschäfte unter das Ladenöffnungsgesetz fallen. Ausnahmen gelten für Geschäfte für Touristen und in Bahnhöfen.

    In Pankow wurden in diesem Jahr bis Oktober 202 Bußgelder verhängt, in Tempelhof-Schöneberg 97 und in Charlottenburg-Wilmersdorf 34. Neukölln kommt auf 8 und Friedrichshain-Kreuzberg auf 9 Bußgeldbescheide. Noch weniger gab es in den weiter außenliegenden Bezirken Spandau und Lichtenberg.

    Der Senat betonte, Berlin habe mit seinen sehr weit gefassten Öffnungszeiten von 24 Stunden an sechs Tagen in der Woche die Interessen der Ladenbetreiber und Kunden bereits "in hohem Maße" berücksichtigt. Eine Erlaubnis für weitere Öffnungen der Läden auch an Sonntagen sei daher nicht nötig und auch nach der Rechtslage nicht möglich.

    (dpa)

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